Falsche Polizisten wollen Geld Polizei ist begeistert: Frau trickst Trickbetrüger aus
Eine Dortmunderin stellt einem Betrüger-Duo eine Falle. Die Männer geben sich als Polizisten aus – doch die 67-Jährige hat den Braten längst gerochen.
In Dortmund hat eine Frau einen Trickbetrüger und dessen Komplizen in die Falle gelockt. Der Kriminelle hatte die 67-Jährige am vergangenen Freitag angerufen und sich als Kriminalbeamter ausgegeben. In der Nacht zuvor, so erzählte er, sei ein Ehepaar in seiner Wohnung überfallen und schwer verletzt worden. Die Polizei habe zwei Verdächtige festgenommen, bei denen sie einen Zettel gefunden hätten. Auf diesem Zettel seien Name und Anschrift der 67-Jährigen notiert gewesen.
Zur Sicherheit sollte die Frau dem falschen Polizisten 22.000 Euro in Bargeld übergeben – damit das Geld in guten Händen und vor Einbrechern geschützt sei. Was der Betrüger nicht wusste: Die Dame hatte ihn längst durchschaut und ihren Mann sowie ihren Sohn eingeweiht. Auch die Polizei hatte sie bereits informiert – die stellte dem Betrüger gemeinsam mit der 67-Jährigen eine Falle.
Dortmund: Polizei nimmt falschen Kollegen fest
Nach dem zweistündigen Telefonat sollte die Frau das Geld in einem Beutel in einer Mülltonne vor ihrem Haus deponieren. Statt Geldscheine packte die Dame mit den Polizeibeamten Papier in den Beutel, legte die Tüte in den Abfalleimer – und tatsächlich kam ein 47-Jähriger, um das vermeintliche Bargeld abzuholen. Die Beamten nahmen den mutmaßlichen Komplizen des Anrufers fest und haben weitere Ermittlungen aufgenommen.
"Die echte Kripo ist begeistert von dem Verhalten der Dortmunderin", schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig rät sie: "Wer derartig listige Fallen nicht stellen kann, sollte ein Gespräch einfach beenden und auflegen. Das ist nicht unfreundlich, sondern schützt vor Straftaten." Die Polizei betont auch noch einmal, dass sie niemals bei Bürgern anrufen wird, um zu fragen, ob und wie viel Geld sie zu Hause haben.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizei Dortmund vom 29. Oktober 2024