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Dortmund: Raser erfasst zwei Kinder – Beschuldigter stellt sich


Nach Türkei-Urlaub
Toter Junge: Mutmaßlicher Raser stellt sich

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 12.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0441638244Vergrößern des Bildes
Tödlicher Raserunfall in Dortmund (Symbolbild): Der Tatverdächtige hat sich bei der Staatsanwaltschaft gestellt. (Quelle: IMAGO/Stefan Zeitz / Stefan Zeitz Photograpy/imago)

Ein Mann soll Ende Juni mit seinem Auto zwei Kinder erfasst haben, ein elfjähriger Junge starb. Vor einem Haftbefehl war der Beschuldigte in die Türkei gereist – nun hat er sich gestellt.

Im Juni ist es in Dortmund zu einem tödlichen Verkehrsunfall gekommen, bei dem ein elfjähriger Junge starb. Der Tatverdächtige setzte sich vor dem erlassenen Haftbefehl in die Türkei ab. Rund eineinhalb Monate blieb der Mann verschwunden, ehe er sich am Montag bei der Polizei stellte.

Nach Angaben der Polizei Dortmund erschien der 19-Jährige mit seinem Anwalt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, die daraufhin den Haftbefehl vollstreckte. Der junge Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem fahrlässige Tötung vor.

Er soll am 29. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel missachtet haben. Das Auto erfasste einen Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. Der Elfjährige erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb später im Krankenhaus. Auch die 15-jährige Schwester war auf den Gehweg geschleudert worden und hatte sich schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Aufenthalt des Tatverdächtigen lange unklar

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Tatverdächtigen mit deutsch-türkischer Nationalität zunächst vergeblich einen Haftbefehl beantragt – dieser war vom Amtsgericht abgelehnt worden. Der 19-Jährige sollte wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft, Fluchtgefahr hatte die Staatsanwaltschaft damals nicht gesehen.

Erst nach ihrer Beschwerde beim Landgericht war ein nationaler Haftbefehl gegen den Mann erwirkt worden. Zu dem Zeitpunkt war der 19-Jährige aber seinem Anwalt zufolge bereits zu einem geplanten mehrwöchigen Urlaub in die Türkei gereist.

Der Anwalt habe versichert, es handele sich nicht um einen Fluchtversuch. Der Ermittlungsbehörde wurde von ihm der 7. August als Rückkehrdatum genannt, wie t-online erfuhr.

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