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Dortmund: "L'amour toujours" und rassistische Parolen bei Public Viewing


Nach Sylt-Skandal
BVB-Fans singen rassistische Parolen – Polizei ermittelt

Von t-online, tht

Aktualisiert am 04.06.2024Lesedauer: 2 Min.
BVB-Fans auf dem Hansaplatz: 7.500 Fans fieberten am Samstag beim Champions-League-Finale mit.Vergrößern des Bildes
BVB-Fans auf dem Hansaplatz: 7.500 Fans fieberten am Samstag beim Champions-League-Finale mit. (Quelle: Fernandez / News4 Video-Line TV)
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Beim Public Viewing des Champions-League-Finales in Dortmund wurden offenbar rassistischen Parolen angestimmt. Der Vorfall erinnert an den Skandal von Sylt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

In Dortmund fieberten am Samstag Tausende Fans auf dem randvollen Hansaplatz einem Sieg von Borussia Dortmund im Champions-League-Finale entgegen. Jede gelungene Defensivaktion und jeder Schuss in Richtung des Tors von Real Madrid wurde frenetisch bejubelt. Erst die beiden Tore der Madrilenen gegen Ende der zweiten Halbzeit ließen die Hoffnungen auf ein großes schwarz-gelbes Fußballwunder schließlich schwinden.

Den "Ruhr Nachrichten" zufolge überschatten jedoch auch unschöne Szenen das Public Viewing in der Innenstadt. Eine Gruppe von Fans sang demnach rassistischen Parolen in der Melodie des Party-Liedes "L‘amour toujours". Die Zeitung beruft sich eine Instagramstory eines Users, auf der diese Szene dokumentiert sei. Der Polizei in Dortmund liegt hierzu eine Anzeige vor, wie diese t-online mitteilte. Die zuständige Einheit habe die Ermittlungen aufgenommen.

Nach dem rassistischen Gegröle mehrerer Party-Gäste eines Lokals auf Sylt hatte der Veranstalter des Public Viewing, der Schaustellerverein Rote Erde, zuvor bekannt gegeben, dass der Song von Gigi D‘Agostino nicht gespielt wird. Auf einem wenige Sekunden langen Video, das zu Pfingsten entstanden sein soll, ist zu sehen und zu hören, wie junge Menschen zur Melodie des Party-Hits rassistischen Parolen grölen. Sie singen "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus.

Teilen der Videos kann ebenfalls strafbar sein

Das Phänomen der inhaltlichen Umdichtung des Originaltexts mit ausländerfeindlichen Gesängen ist der Polizei zufolge seit November 2023 bekannt. Bei der Verbreitung hätten soziale Netzwerke eine große Rolle gespielt. Ermittelt in den polizeibekannten Fällen muss jeweils, ob das Singen dieser Parolen strafrechtlich als Volksverhetzung zu werten ist. Dabei kommt es immer auf den Kontext an, unter anderem darauf, ob dadurch zu Hass und Gewalt aufgestachelt wurde.

Für Volksverhetzung liegt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wer Videos der rassistischen Gesänge weiterleitet, kann sich nach Angaben des Justizministeriums unter Umständen ebenfalls strafbar machen. In diesem Fall könnten auch Persönlichkeitsrechtsverletzungen infrage kommen.

Verwendete Quellen
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