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Silvesterfeuerwerk 2022/2023: Hier darf in Dortmund nicht geböllert werden


Silvester 2022
Hier darf in Dortmund nicht geböllert werden

Von t-online, tht

Aktualisiert am 30.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Dortmunder Fußgängerzone: Einige Personen haben sich an Silvester gegen Einsatzkräfte gestellt.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter des Ordnungsamtes in der Dortmunder Fußgängerzone (Archivbild): Am Hauptbahnhof ist das Zünden von Feuerwerk untersagt. (Quelle: Bernd Thissen/dpa)

Die Stadt Dortmund kündigt für Silvester erneut Böllerverbotszonen an. Im vergangenen Jahr ist es in einem Stadtteil zu Ausschreitungen gekommen.

Die Stadt Dortmund hat angekündigt, wie im vergangenen Jahr an Silvester zwei Verbotszonen in der Innenstadt für das Zünden von Feuerwerk einzurichten. Die Verbotszonen sind am Silvestertag ab 20 Uhr bis Neujahr um 2 Uhr gültig, teilte die Stadt mit.

"Besonders die Katharinentreppe vor dem Hauptbahnhof und der Vorplatz der Reinoldikirche ziehen zum Jahreswechsel immer viele Menschen an. Um alle zu schützen, wird es hier und der Umgebung jeweils eine Böllerverbotszone geben", teilte Rechtsdezernent Norbert Dahmen mit.

Die erste Verbotszone wird demnach im Bereich der Katharinenstraße vor dem Hauptbahnhof eingerichtet. Die zweite Verbotszone zieht sich vom Platz von Leeds über Kampstraße, Kleppingstraße, Westenhellweg bis hin zum Ostenhellweg.

Silvester 2021: Ausschreitungen in Hörde

Im vergangenen Jahr haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Silvesternacht laut Stadtangaben bis auf wenige Ausnahmen an die Sperrzone gehalten.

Zu Ausschreitungen ist es im vergangenen Jahr hingegen im Stadtteil Hörde gekommen. Eine rund 50-köpfige Gruppe hatte sich entgegen der Appelle der Behörden im Hörder Stadtteil Clarenberg versammelt.

Randalierer aus der Gruppe haben in der Silvesternacht gegen Einsatzkräfte gewütet und zum Teil Schäden angerichtet. Unter anderem wurden Böller auf Autos geworfen, einige Beteiligte attackierten Rettungskräfte und zündeten Müllcontainer an.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Dortmund vom 13. Dezember 2022
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