Rechte Chats bei SEK Kinderpornografie: Ermittlungen gegen Dortmunder Polizisten
Dortmunder Polizisten stehen im Verdacht, kinder- und jugendpornographische Dateien besessen zu haben. Die Bilder wurden in rechtsextremen Chats der Beamten geteilt.
Dortmunder Polizeibeamte stehen neben weiteren Polizisten aus NRW aktuell unter dem Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bild-Dateien. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht an den Innenausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen. Den acht beschuldigten Polizisten aus Dortmund, Münster und Steinfurt wird vorgeworfen, Empfänger und somit Besitzer der in Chatgruppen geteilten Dateien gewesen zu sein.
Im eigentlichen Fall um mutmaßlich rechtsextreme Chats bei Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Münster ist die Staatsanwaltschaft auf das Material, das den Missbrauch von Kindern zeigt, gestoßen und hat nun die Ermittlungen ausgeweitet. Statt wie bisher gegen 8 wird nun gegen 16 männliche Polizeibeamte ermittelt.
Dateien wurden nicht selbst erstellt
Es soll sich um Dateien handeln, die offenkundig von den Beamten nicht selbst erstellt wurden. Stattdessen soll es um Bilder und Videos, gehen, die bereits im Internet kursieren. Von einer akuten Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen gehe man nicht aus.
Dem Bericht an den Landtag zufolge arbeiten die acht zusätzlich beschuldigten Polizisten in Münster, Dortmund, Steinfurt und beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP). Sie seien alle Empfänger der Dateien. Abgeschickt wurden die vier Bilder in der Chatgruppe zwischen November 2017 und Mai 2018 aus dem Kreis der bereits beschuldigten SEK-Leute.
Gewaltverherrlichende Inhalte in Chat-Gruppen
Auf die Gruppe der ersten acht Beschuldigten, von denen sieben noch zum SEK Münster gehörten, war man im Sommer durch Ermittlungen in einem anderen Fall gestoßen. Ein SEK-Beamter hatte mutmaßlich rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Inhalte über einen Messengerdienst mit einem Bundeswehrsoldaten privat ausgetauscht. Letztlich blieb das ohne Folgen, weil die Äußerungen nicht öffentlich waren.
Was die mutmaßlichen Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern angeht, hat es erst im vergangenen Jahr eine Verschärfung des Strafrechts gegeben. Demnach ist es auch eine Straftat, wenn man ein solches Bild besitzt, weil man es zum Beispiel in einem Gruppenchat zugeschickt bekommen hat. Die betroffenen Bilder wurden vor der Gesetzesverschärfung verschickt beziehungsweise empfangen.
- Mit Material der dpa
- Landtag NRW: Bericht zu Ermittlungen gegen SEK-Beamte