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Mann erstochen: Lebenslange Haft für Vater und Söhne


Gerichtsurteil
Mann erstochen: Lebenslange Haft für Vater und Söhne

Von dpa
Aktualisiert am 02.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Justizzentrum BochumVergrößern des Bildes
Am Bochumer Landgericht wurden drei Personen wegen Mordes verurteilt. (Symbolbild) (Quelle: Bernd Thissen/dpa/dpa-bilder)

Nach einem gescheiterten Geldtransfer nach Syrien kommt es in Recklinghausen zu einem tödlichen Streit. Jetzt sind ein Vater und seine beiden Söhne verurteilt worden.

Nach einer tödlichen Bluttat in Recklinghausen sind ein syrischer Vater und seine beiden erwachsenen Söhne wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut dem Urteil des Bochumer Landgerichts haben die Angeklagten am 23. September vergangenen Jahres einen 31-jährigen Landsmann auf offener Straße erstochen. Hintergrund war ein Streit um einen illegalen Geldtransfer, der nicht zustande gekommen war.

Nach Überzeugung der Richter hatte das spätere Opfer den Angeklagten 600 Euro überwiesen – für die Weiterleitung an seine in Syrien lebenden Eltern. Dabei sollte das sogenannte "Hawala"-Prinzip angewendet werden, bei dem Bargeld über ein Netzwerk unabhängig von Banken ins Ausland transferiert wird. Dieses Geld sollen die 28 bis 54 Jahre alten Angeklagten unterschlagen haben.

Angriff mit Reizgas und Messer

Laut dem Urteil war der 31-Jährige am Tattag aus den Niederlanden angereist, um die Männer zur Rede zu stellen und sein Geld zurückzufordern. Dabei sei er plötzlich und unerwartet mit Reizgas und mit einem Messer attackiert worden. Die Ärzte hatten später tiefe Stichverletzungen an einem Arm und in der Leber festgestellt. Der Mann war in der Nähe des Tatorts verstorben.

Im Prozess hatte der angeklagte Vater seine Beteiligung an der tödlichen Messerattacke bestritten. Seine beiden Söhne hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Bochumer Gericht war von der Täterschaft aller Angeklagten jedoch überzeugt. "Wir hatten nicht den Hauch eines Zweifels", sagte Richter Jan Kieke. Die Urteile lauten auf Mord aus Heimtücke. Sie sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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