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Urteil | Mitbewohner im Schlaf erstochen: Acht Jahre Haft


Urteil
Mitbewohner im Schlaf erstochen: Acht Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 13.10.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einer tödlichen Messerattacke ist ein psychisch kranker Mann aus Recklinghausen am Mittwoch wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am Morgen des 26. Februar 2022 auf seinen schlafenden Mitbewohner eingestochen. Der 55-Jährige ist innerhalb weniger Minuten verblutet. Hintergrund der Tat war laut Urteil eine akute Psychose. Im Prozess am Bochumer Landgericht hatte der 41-jährige Angeklagte von Stimmen in seinem Kopf gesprochen, die ihm einen Mord befohlen hätten.

Täter und Opfer stammen beide aus Rumänien. Sie waren Wanderarbeiter in Recklinghausen und hatten dort in einer Vierer-Wohngemeinschaft gelebt. Streit hatte es laut Urteil weder in der Vergangenheit noch in den Stunden vor dem Mord gegeben.

Dass der 41-Jährige nicht zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, hängt mit seiner schwereren psychischen Erkrankung zusammen. Er war vor Gericht als vermindert schuldfähig eingestuft worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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