Landgericht Bielefeld Millionenbetrug an Fußballprofi? Prozess eingestellt
In Bielefeld stand ein Mann vor Gericht, der einen Fußballprofi um 1,4 Millionen Euro gebracht haben soll. Nachweisen lässt sich das aber nur schwer, der Prozess wird vorläufig eingestellt.
Das Bielefelder Landgericht hat ein Betrugsverfahren gegen einen 41-jährigen Deutschen vorläufig eingestellt, der einen prominenten Fußball-Bundesligaspieler um rund 1,4 Millionen Euro betrogen haben soll. Zahlt der Angeklagte binnen sechs Monaten insgesamt 30.000 Euro, ist das Verfahren endgültig beendet.
Der Angeklagte habe das zugesichert und auch auf eine Entschädigung für rund fünf Monate Untersuchungshaft verzichtet, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft habe dem Vorgehen zugestimmt.
Der Angeklagte soll dem Fußballer Gewinne mit einem Marketing-Unternehmen in der Türkei versprochen haben, das unter anderem mit dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho Werbung machen wollte. So sollte unter anderem eine Deutschlandreise Ronaldinhos für eine Werbekampagne für Energy-Drinks organisiert werden. Dieser Deal kam aber nie zustande.
Zwischen September 2017 und März 2019 zahlte der ehemalige Nationalspieler immer wieder Geld in das angeblich lukrative Investment ein, bekam aber nichts zurück, wie die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt am Donnerstag vorgetragen hatte. Nach Auffassung der Ankläger wurde das Geld nicht investiert, sondern diente ausschließlich dazu, das Leben des angeklagten Deutschen zu finanzieren.
Das Gericht sah allerdings schon am ersten Verhandlungstag Schwierigkeiten, eine umfassende Beweisaufnahme durchzuführen. Wichtige Zeugen säßen im Ausland - ihnen konnte bislang keine Ladung zum Prozess zugestellt werden. Andere Zeugen müssten sich, weil sie in den möglichen Betrug verwickelt sein könnten, nicht selbst belasten und könnten die Aussage verweigern. Auf dieser Grundlage sei es schwierig die Wahrheit zu ermitteln, hatte das Gericht mitgeteilt.
Nach Beratung schlug es vor, das Verfahren einzustellen, wenn der Angeklagte 20.000 Euro an die Landeskasse und 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt sowie auf die Haftentschädigung verzichtet.
- Nachrichtenagentur dpa