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Prozesse | Freiheitsberaubung: Anklage gegen Ex-Mitarbeiter


Prozesse
Freiheitsberaubung: Anklage gegen Ex-Mitarbeiter

Von dpa
Aktualisiert am 25.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Anklage gegen vier Ex-MitarbeiterVergrößern des Bildes
Wegweiser am Wittekindshof, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. (Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen eingereicht. Ihnen wird in der 367 Seiten dicken Anklageschrift in unterschiedlichen Konstellationen Freiheitsberaubung - teils in schweren Fällen - und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der ermittelnde Bielefelder Staatsanwalt Christopher York und die betroffene Diakonische Stiftung Wittekindshof bestätigten entsprechende Berichte mehrerer Medien am Freitag.

Laut Anklage sollen die Beschuldigten als leitende Angestellte dafür verantwortlich sein, dass aggressive oder sich selbst gefährdende Menschen in Hunderten Fällen tagelang widerrechtlich in ihren Zimmern oder einem speziellen "Time-out-Raum" eingeschlossen, teils mit Gurten fixiert und mit starken Medikamenten ruhiggestellt wurden. Angeklagt worden seien besonders schwerwiegende Fälle mit 18 Geschädigten, sagte York.

"Es besteht der Verdacht, dass gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern eines ehemaligen Geschäftsbereiches in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen Freiheitsentziehende Maßnahmen und andere Handlungen vorgenommen wurden, durch die unsere Klientinnen und Klienten in ihren Rechten verletzt worden sind", erklärte der Vorstandssprecher der Stiftung, Pfarrer Prof. Dierk Starnitzke, am Freitag. Die Stiftung tue alles in ihrer Macht Stehende, um die Gewaltvorwürfe aufzuklären.

Schwere Freiheitsberaubung werde in Fällen angenommen, in denen Patienten eine Woche und teils deutlich länger in ihren Zimmern unter Verschluss gehalten worden seien, sagte der Staatsanwalt. Auf gefährliche Körperverletzung laute die Anklage in einer zweistelligen Zahl von Fällen wegen des Einsatzes von Tränengas gegen Patienten. In einem Fall sei einem Patienten ohne die dafür erforderliche Genehmigung ein starkes Medikament verabreicht worden, das den Sexualtrieb unterdrücke, aber erhebliche Nebenwirkungen habe.

Die Angeschuldigten und weitere Beschäftigte seien in enger Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht sehr zügig vom Dienst freigestellt, entlassen, versetzt oder abgemahnt worden, erklärte der Stiftungschef. Der betroffene heilpädagogische Intensivbereich sei komplett aufgelöst worden.

Angestoßen wurden die Ermittlungen durch eine Strafanzeige einer Angehörigen. Im Oktober 2019 habe es eine Durchsuchungsaktion gegeben, berichtete Staatsanwalt York. Es handelt sich um ein Mammutverfahren mit anfangs 165 Beschuldigten. Gegen 89 Beschuldigte - meist Pflegekräfte - seien die Ermittlungen eingestellt worden. In 72 weiteren Fällen werde eine mögliche Anklageerhebung noch geprüft, sagte der Staatsanwalt.

Die bereits Angeklagten, darunter der ehemalige Geschäftsbereichsleiter und ein Arzt, sind auf freiem Fuß. Dem ehemaligen Geschäftsbereichsleiter wurde aber laut Stiftung gekündigt und er erhielt Hausverbot.

Der Fall hat schon während der Ermittlungen viel Aufsehen erregt und zu einer Änderung des NRW-Wohn- und Teilhabegesetzes im April 2022 beigetragen. Damit will der Gesetzgeber den Gewaltschutz in Behinderteneinrichtungen verbessern. Die neuen Vorgaben seien "konsequent umgesetzt" worden, bekräftigte die Stiftung. Freiheitsentziehende Maßnahmen als letztes Mittel müssten nach dem neuen Konzept der Einrichtung, wo immer das die personelle Besetzung ermöglicht, nach dem Vieraugenprinzip durchgeführt werden. Die Bereichsleitung überprüfe jetzt täglich die Abläufe, die vorgesetzte Geschäftsbereichsleitung zusätzlich wöchentlich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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