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Corona-Lockerungen: Berlin hebt Kontaktbeschränkungen für private Treffen auf


Neue Corona-Lockerungen
Berlin hebt Kontaktbeschränkungen für private Treffen auf

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 06.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Menschen tanzen auf dem Tempelhofer Feld (Symbolbild): Im Freien waren die Kontaktbeschränkungen bereits aufgehoben worden – nun fallen sie auch in Innenräumen.Vergrößern des BildesMenschen tanzen auf dem Tempelhofer Feld (Symbolbild): Im Freien waren die Kontaktbeschränkungen bereits aufgehoben worden – nun fallen sie auch in Innenräumen. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Trotz der raschen Ausbreitung der Delta-Variante geht Berlin immer größere Schritte in Richtung Normalität. Nun hat sich der Senat auf weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt.

Der Berliner Senat hat sich auf weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen verständigt. So reicht beim Einkaufen ab dem 10. Juli eine einfache OP-Maske, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Kunden wird aufgehoben. Im ÖPNV wie bei körpernahen Dienstleistungen muss hingegen weiter eine FFP2-Maske getragen werden.

Außerdem fallen die Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen weg – wie vor einigen Wochen bereits für private Begegnungen im Freien. Bisher dürfen sich im privaten Rahmen drinnen höchstens zehn Menschen aus maximal fünf Haushalten treffen. Eigene Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden jeweils nicht mitgezählt.

Tanzveranstaltungen im Freien mit 1.000 Teilnehmenden

Veranstaltungen in Innenräumen dürfen ab dem 10. Juli mit 1.000 Teilnehmenden stattfinden. Gibt es eine maschinelle Lüftung und werden die Vorgaben des Hygienerahmenkonzeptes der für Kultur, der für Wirtschaft oder der für Sport zuständigen Senatsverwaltung eingehalten, sind sogar 2.000 Gäste erlaubt.

Im Freien dürfen ebenfalls Veranstaltungen mit maximal 2.000 Besuchern stattfinden – auch hier sind aber entsprechende Hygiene-Regeln nötig. In Einzelfällen könnten im Freiem laut der geänderten Corona-Schutzverordnung sogar Veranstaltungen mit 2.000 bis 5.000 Teilnehmenden genehmigt werden. Dafür seien jedoch Hygienekonzepte und Absprachen mit der für Gesundheit zuständigen Verwaltung nötig. Zudem sind künftig auch wieder Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 1.000 Menschen gestattet.

Die Testpflicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt nur noch, wenn mehr als 50 Personen zeitgleich anwesend sind. Bei Veranstaltungen im Freien sowie beim professionellen sportlichen Wettkampfbetrieb gilt die Testpflicht erst bei mehr als 750 Personen.

Verwendete Quellen
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