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Flüchtlingsunterkunft Upahl: Umstrittenes Projekt darf nicht gebaut werden


Mecklenburg-Vorpommern
Flüchtlingsunterkunft in Upahl darf nicht gebaut werden

Von dpa
Aktualisiert am 03.03.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0202534293Vergrößern des BildesKundgebung im Februar: Gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl hatte es heftigen Protest gegeben. (Quelle: IMAGO)
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Das Verwaltungsgericht Schwerin hat entschieden: Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft für 400 Menschen in Upahl wird gestoppt.

Die Container-Unterkunft für 400 Flüchtlinge im 500-Einwohner-Dorf Upahl in Nordwestmecklenburg darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Schwerin erließ am Freitag eine einstweilige Anordnung, wonach der Landkreis erst bauen darf, wenn eine unter Beteiligung der Gemeinde erteilte Baugenehmigung vorliegt. Die Arbeiten hatten bereits begonnen.

Das Beteiligungsrecht der Gemeinde sei missachtet worden, teilte das Gericht zur Begründung mit. Die Sonderregelungen zum erleichterten Bau von Flüchtlingsunterkünften hielten am Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens explizit fest.

Kritiker finden Unterkunft zu groß

Der Beschluss ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Landkreis Nordwestmecklenburg könne Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Greifswald einlegen.

Die Gemeinde Upahl hatte am 23. Februar einen Eilantrag gegen den Landkreis eingereicht. Seit Wochen regt sich in der Region heftiger Protest gegen die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft. Nach Ansicht der Kritiker ist das Containerdorf viel zu groß für einen Ort wie Upahl, in dem die erforderliche Infrastruktur fehle. Zudem wird immer wieder beklagt, dass die Dorfbewohner bei der Entscheidungsfindung nicht beteiligt und so vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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