Rettung aus der Riesending-Höhle
Nach zehn Tagen endlich in Sicherheit: Johann Westhauser wird nach dem erfolgreichen Rettungseinsatz in der Unfallklinik Murnau behandelt.
Zuvor haben Helfer den schwerverletzten Höhlenforscher aus der Riesending-Höhle herausgezogen. Pfingstsonntag war der 52-Jährige durch einen Steinschlag schwer verletzt worden.
Am Tag nach dem Unglück beginnt die spektakuläre Rettungsaktion: Hubschrauber transportieren zu Beginn Gerät und Helfer an den Höhleneingang. Zeitweise behindert schlechtes Wetter den Einsatz.
Der Rettungseinsatz findet unter schwierigsten Bedingungen statt: Der Weg in der Höhle muss mit Seilzügen gesichert und Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden. Die Wände sind zum Teil nass und glitschig, die Höhlengänge sehr eng.
Diese Grafik verdeutlicht, warum die Höhle "Riesending" heißt. Die sogenannte Schachthöhle ist rund 1000 Meter tief und sehr verzweigt. Senkrechte, mehrere hundert Meter tiefe Schächte machen die Rettung schwierig. Drei Tage vergehen, bis sich Ärzte zu ihm durchkämpfen können.
Westhauser ist laut den Ärzten trotz seines Schädel-Hirn-Traumas transportfähig und in stabilem Zustand. Dutzende Helfer bereiten die Rettung des Höhlenforschers vor und richten unter anderem Biwaks und Etappenziele in der Höhle ein.
Zu den Rettern gehört auch Sabine Zimmerebner aus Salzburg: Die zierliche, aber starke Frau kennt Westhauser, schließt sich sofort dem Rettungsteam an und ist sechs Tage lang fast ständig an seiner Seite, hält seine Hand.
Weiterer Etappensieg: Die Retter kommen schneller voran als gedacht. Am neunten Tag erreicht der Trupp die Zwischenstation "Biwak 2" in 500 Metern Tiefe.
Kurz vor dem Ausgang steht dem Rettungsteam noch eine 180 Meter hohe Wand im Weg. Nur mit Muskelkraft müssen die Helfer den Verletzten nach oben ziehen.
Johann Westhauser (Aufnahme von 2009) gehört zu den Entdeckern der Riesending-Höhle und erforscht diese bereits seit zwölf Jahren. Er kennt die Höhle sehr gut und gilt als erfahrener Höhlenkletterer. Experten geben dem Forscher deshalb keine Schuld an dem Unfall.