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LNG-Terminal auf Rügen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klagen


Bundesgericht fällt Pipeline-Urteil
"Kanzler sollte sich EU-Präsidentin anschließen"

Von dpa, lw

Aktualisiert am 25.04.2024Lesedauer: 2 Min.
LNG-Pipeline bei Lubmin (Archivbild): Umweltverbände hatten geklagt.Vergrößern des Bildes
LNG-Pipeline bei Lubmin (Archivbild): Umweltverbände hatten gegen die Gaspipeline nach Rügen geklagt. (Quelle: imago-images-bilder)

War der Bau des LNG-Terminals auf Rügen rechtswidrig? Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen. Doch damit ist der Streit nicht beigelegt.

Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.

Kritiker: Es besteht keine Gasmangellage mehr

Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen. "Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin."

Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.

Lisa Badum, Vorsitzende des Ausschusses für Internationale Klima- und Energiepolitik, teilte t-online dazu mit, dass die Gaspreise unter Vorkrisenniveau seien. Die Gasspeicher seien mehr als zwei Drittel voll und man habe in Deutschland und Europa den Gasbedarf gemeinsam massiv reduziert. "Dass wir offiziell noch in einer Gasmangellage sind, ist wohl den wenigsten Menschen bewusst", so die Grünen-Politikerin. "Der Kanzler sollte diesen Erfolg würdigen und sich der EU-Kommissionspräsidentin anschließen: 'Die akute Energiekrise ist vorbei'", sagte Badum. Das Urteil gebe auch die Möglichkeit, die Gasversorgung neu zu bewerten.

Das Angebot von Flüssiggas auf dem Weltmarkt erhöhe sich bis 2030 um die Hälfte, so die Einschätzung von Sachverständigen. Als sogenannte Brückentechnologie ist LNG aus Klimagründen bei Experten umstritten.

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Die rund 50 Kilometer lange Versorgungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat.

Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung von Lisa Badum
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