"Menschenwürde geht Zwang und Sanktionen vor"
Kevin Kühnert, Bundesvorsitzende der Jusos: "Ein Anfang! Beim Bundesparteitag der SPD werden die Jusos beantragen, dass die Sozialdemokratie ihr sehr gutes neues Sozialstaatskonzept [...] beschließt. Mehrere Landesverbände haben bereits entsprechende Beschlüsse."
Katja Kipping, Parteivorsitzende Die Linke: "Heute hat das BVerfG Teile des #HartzIV-Sanktionsregimes für verfassungswidrig erklärt. Gemeinsam mit Gewerkschaften, Wissenschaft & anderen fortschrittlichen Vertretern von Parteien fordern wir in gemeinsamer Erklärung: Keine Kürzungen am Existenzminimum"
Katja Mast, Bundestagsabgeordnete der SPD: "Das Urteil unterstützt unsere langjährige Haltung in der SPD: sinnlose und unwürdige Sanktionen sollten abgeschafft [...] werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gegenüber dem Sozialstaat Anspruch auf einen respektvollen Umgang, auf eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Mitwirkungspflichten sind in unserer Solidargemeinschaft sinnvoll."
Detlef Müller, Bundestagsabgeordneter der SPD exklusiv zu t-online.de: "Dass Sanktionen über 50 Prozent, bis sogar 100 Prozent grundgesetzwidrig sein dürften, war absehbar.Gleichwohl bin ich froh darüber, dass Mitwirkungspflichten anerkannt und bejaht werden, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit."
Pascal Kober, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion exklusiv zu t-online.de: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt nicht nur den Grundsatz des Förderns und Forderns. Es steht auch als Anerkennung für diejenigen, die das System durch ihre tägliche Arbeit finanzieren. Das gesellschaftliche Leben ist immer mit wechselseitigen Pflichten verbunden, auch wenn es manchmal schwer fällt."
Peter Weiß, Bundestagsabgeordneter der CDU: "Das Prinzip des Förderns und Forderns bleibt richtig und auch für die Zukunft erhalten. [...] Bei Nichtmitwirken des Hilfebeziehers können die Jobcenter weiter Leistungen um 30 Prozent kürzen. Minderungen darüber hinaus müssen nach dem Urteil aber neu geregelt werden. [...] Eine sogenannte Totalrevision des Arbeitslosengeldes II ist nach dem heutigen Urteil nicht angezeigt. Vielmehr sollten wir die Anreize zur Arbeitsaufnahme weiter verbessern.“
Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag: "Das Gericht hat klargestellt: Die Bundesregierung darf nicht länger trödeln, sondern muss unverzüglich handeln. [...] Die Frage der Sanktionierung bleibt aber eine politische Frage, die der Bundestag als Gesetzgeber zu entscheiden hat. Es muss jetzt unverzüglich um Reformen gehen, die unseren Sozialstaat modernisieren und die auf individuelle Förderung und Motivation setzen statt auf Drohen und Bestrafen."
Niema Movassat, Abgeordneter von Die Linke: "Wichtige Entscheidung des #BVerfG zu #HartzIV: Sanktionen, die eine Leistungsminderung über 30 Prozent zur Folge haben, sind verfassungswidrig. Dem #Hartz4-Sanktionssystem ist damit ein empfindlicher Schlag verpasst worden. Menschenwürde geht Zwang und Sanktionen vor."
Kai Whittaker, CDU-Politiker: "Sanktionieren ist in Ordnung. Aber nicht in der Höhe. Diese Frage ist nun geklärt. Jetzt müssen wir uns um die kümmern, die auf eine Chance warten."
Andreas Bleck, Bundestagsabgeordneter der AfD: "Was sollen eigentlich Geringverdiener vom Urteil des BVerfG halten, die nicht kooperierende Hartz-IV-Empfänger von ihren Steuern alimentieren müssen? Das ist weder sozial noch solidarisch."
Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB: "Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten. [...] Der Gesetzgeber kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht unterschritten wird.“
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland: "Der Sozialverband VdK sieht das Urteil als wichtiges Signal an die Politik, dass es kein ‚Weiter so‘ bei den Sanktionen geben kann. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Einschätzung weitgehend bestätigt, dass die Sanktionen eine Grundrechtsverletzung darstellen. Denn sie hebeln das Grundrecht auf ein Leben in Würde aus. In Zukunft kann keinem Hartz-IV-Empfänger mehr die Lebensgrundlage ganz entzogen werden."