Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ab Donnerstag Keine Corona-Hochrisikogebiete mehr: Was bedeutet das?
Die Omikron-Variante des Coronavirus hat sich mittlerweile weltweit ausgebreitet. Das wirkt sich nun auch auf die Risikogebiete aus. Doch was heißt die Neuerung für Urlauber?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Einstufung von Ländern als Hochrisikogebiete geändert. Grund ist die große Verbreitung der Omikron-Variante. Ab Donnerstag gilt demnach kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet.
"Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante, eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten", erklärte das RKI. Deshalb seien nur noch solche Regionen Hochrisikogebiete, in denen gefährlichere Varianten verbreitet sind.
Wie viele und welche Länder sind von der Änderung betroffen?
Zuletzt galten noch 62 Länder und Regionen als Hochrisikogebiete, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands wie die Schweiz, die Niederlande, Tschechien, Dänemark und Frankreich.
Aber auch beliebte Reiseziele wie Ägypten, die Malediven, die Türkei, Griechenland, Portugal oder Vietnam zählen dann nicht mehr zu den Corona-Hochrisikogebieten. Sie alle werden am Donnerstag von der Liste genommen.
Wie wurden Hochrisikogebiete bisher eingestuft?
Als Hochrisikogebiete galten bislang Staaten oder Regionen "mit besonders hohen Fallzahlen". "Indiz ist regelmäßig eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100", war laut RKI die Definition. Auch andere "Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens" konnten herangezogen werden, etwa eine hohe Hospitalisierungsrate.
Fehlende Maßnahmen oder unzureichende Informationen über Corona-Zahlen führten bei vielen Ländern ebenso zu einer Einstufung als Risikogebiet.
Wie sollen Hochrisikogebiete künftig eingestuft werden?
Künftig soll die Einstufung als Corona-Hochrisikogebiet "solchen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung einer Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit im Vergleich zur Omikron-Variante höherer Virulenz (insbesondere krankmachenden Eigenschaften) besteht", schreibt das RKI auf seiner Internetseite.
Neben Hochrisikogebieten werden auch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Dies sind Regionen, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Corona-Variante "mit besorgniserregenden Eigenschaften" grassiert. Derzeit gilt keine Region als Virusvariantengebiet. Die Einstufungen werden gemeinsam von den Bundesministerien für Gesundheit, Auswärtiges und Inneres getroffen.
Was bedeuten die neuen Regelungen für Reisende?
Nach einem Urlaub in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gelten weiterhin bei der Rückreise besondere Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten. Wenn jedoch kein Land mehr gelistet ist, ist künftig zunächst einmal auch niemand mehr von diesen Regelungen betroffen. Reisen werden somit deutlich erleichtert und für alle Reiseziele gibt es eine einheitliche Rückreiseregelung.
Unabhängig von der Einstufung eines Reiseziels als Risiko- oder Variantengebiet gilt für alle Reisenden allerdings weiterhin eine Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Personen ab zwölf Jahren grundsätzlich bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können müssen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Art der Einreise und unabhängig vom Urlaubsland.
Droht eine erneute Einstufung Ihres Urlaubsziels?
Auch wenn nun alle bisherigen Hochrisikoeinstufungen aufgehoben wurden, warnt das RKI bereits jetzt, dass sich die Situation "weiterhin kurzfristig ändern" kann und wieder Länder auf die Liste kommen könnten. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn sich eine andere, gefährlichere Variante als Omikron in der Welt verbreitet.
Dann könnte natürlich auch Ihr Urlaubsziel betroffen sein. In diesem Fall gelten dann wieder spezielle Rückreiseregelungen wie eine Nachweis-, Anmelde- und Quarantänepflicht.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagentur dpa
- Robert Koch-Institut
- Auswärtiges Amt