Finanztipps für die Ehe

Verliebt, verlobt, verheiratet. Getrennt, geschieden, ruiniert. So kann's gehen, wenn die Partnerschaft in die Hose geht. Doch wie kann man solchen Kollateralschäden im Scheidungskrieg vorbeugen?

Solange die Liebe hält, brauchen Paare keinen Ehevertrag. Doch wenn's kracht und die Scheidung nicht mehr abzuwenden ist, kann er beide Partner vor dem finanziellen Ruin bewahren, ohne den anderen zu benachteiligen.

Der Ehevertrag ist nur gültig, wenn ihn ein Notar beurkundet. Daher ist das Ganze nicht billig – die Gebühr setzt sich aus den Werten zusammen, auf den der Vertrag Bezug nimmt. Ist mindestens einer der Partner sehr wohlhabend, kommen da schnell einige tausend Euro zusammen.

Bei der Scheidung wird vor Gericht abgerechnet. Der Unterhalt der Ehefrau und des Kindes werden ebenso errechnet wie die Teilung des Vermögens, das im Laufe der Ehejahre angewachsen ist. Das ist meist kompliziert - und birgt oft viele negative Überraschungen für beide.

Bei der Scheidung geht’s nicht nur um Enttäuschung und zerstörtes Vertrauen, sondern vor allem um Geld. Manchmal um sehr viel. Mit einem gut durchdachten Ehevertrag lässt sich das Schlimmste verhindern.

Wem gehört was? Wem steht was zu? Wer zahlt wem welchen Betrag? Bei der Scheidung geht’s vor allem um Geld. Der Ehevertrag kann diese Fragen zu Friedenszeiten einvernehmlich klären. Am besten ist es, wenn er danach beim Notar verstaubt – und niemand nach ihm fragt.

Die weniger oder nichts verdienende Partnerin hat Anspruch auf Unterhalt. Ihr stehen 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Paares zu, dem Mann verbleiben 4/7 – bis zu einer Untergrenze von 1100 Euro.

Der Umgang mit Erbschaften muss im Ehevertrag nicht geregelt werden. Denn bei der Trennung gehören die vermachten Immobilien oder Schmuckstücke allein dem Erben. Darauf hat der Ex-Partner keinen Anspruch.

Lebt das Paar in einer Eigentumswohnung, die durch fleißiges Renovieren oder die richtige Lage an Wert gewonnen hat, gehört die Differenz zwischen Kaufpreis und dem aktuellen Wert ebenso zur Hälfte der Partnerin. Wer den Betrag nicht aufbringt, muss die Wohnung verkaufen.

Ist der Mann Miteigentümer des gut laufenden Familienunternehmens, kann die Scheidung ohne Ehevertrag zum Mega-Desaster anwachsen. Denn ist der Wert der Firma in den Ehejahren gestiegen, gehört der Partnerin die Hälfte der Differenz. Kann der Mann den Betrag nicht zahlen, müssen ihn die anderen Miteigentümer im schlimmsten Fall auszahlen – und das kann den Konkurs der Firma zur Folge haben. Im Ehevertrag lässt sich das einvernehmlich ausschließen.

Wer sich scheiden lässt, muss nicht für die Schulden des Partner gerade stehen – es sei denn, die Exfrau hat einen Kreditvertrag des Mannes oder gar eine Bürgschaft mit unterschrieben. Dann sind die Raten auch bei Trennung weiterhin fällig.

Wichtig für den Ehevertrag ist, dass deutsches Recht vereinbart wird. Ohne Vertrag könne es passieren, dass Ehefrauen etwa von den Philippinen, aus der Ukraine, Kuba oder dem Iran im Trennungsfall fast rechtlos da stehen - wenn sie nach dem Gesetz ihres Heimatlandes behandelt werden.