Verbrauchertäuschung: Die Mogeleien der Hersteller

Verbraucher erwarten in der "Frischen Schinken-Zwiebelmettwurst" des Herstellers Tillman´s zu Recht frische Zwiebeln, sagt die Verbraucherzentrale. Seien Zwiebeln nur als Pulver oder in getrockneter Form vorhanden, müsse der Hersteller dies deutlich kennzeichnen. Tillmann´s hingegen erklärt, dass aufgrund der Sensibilität des Produktes, Zwiebeln in getrockneter Form eingesetzt würden und die Deklaration ordnungsgemäß erfolgt sei.

In den "Em-eukal Sanddorn"-Bonbons ist Sanddornkonzentrat in der Zutatenliste nur als Färbemittel angegeben. Verbraucher könnten zu Recht erwarten, dass Bestandteile der Sanddornbeere in wesentlicher Menge im Produkt vorkommen und nicht in undefinierter Menge zum Färben der Bonbons oder zur Geschmacksgebung eingesetzt werden, sagt die Verbraucherzentrale. Der Hersteller SOLDAN hingegen, findet an der Auslobung des Sanddornsaftkonzentrats nichts zu beanstanden.

Der Saft "Hohes C Roter Multivitamin" wirbt auf der Verpackung mit "100 Prozent Saft". Dennoch sind zusätzlich Aromen und Vitamine zugesetzt. Verbraucher seien zu Recht irritiert, wenn trotz dieser Werbeaussage Vitamine und natürliches Aroma zugesetzt sind, sagt die Verbraucherzentrale. Der Hersteller Eckes-Granini verweist auf die geschmackgebenden Eigenschaften des Aromas und erklärt, dass diese Rezeptur vom Konsumenten eindeutig bevorzugt werde.

"Kinder Country" von Ferrero möchte mit "reichhaltiger Milchfüllung" punkten und stellt dies optisch auch mit einem Milchfass auf der Verpackung dar. Tatsächlich enthält der Riegel aber lediglich Magermilchpulver. Um die Verbraucher nicht zu täuschen, sollte diese Aussage unterbleiben, fordert die Verbraucherzentrale. Ferrero sagt dazu: "Unabhängig von der aktuellen Anfrage haben wir bereits entschieden, in Zukunft auf die Bezeichnung 'mit reichhaltiger Milchfüllung' zu verzichten."

Laut Aufdruck werden in den "Chio Chips Red Paprika" keine "künstlichen Geschmacksverstärker" eingesetzt. In der Zutatenliste findet sich allerdings Hefeextrakt. "Die gezielte Werbung 'keine künstlichen Geschmacksverstärker' sollte unterbleiben, wenn die Chips mit Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Zutat enthalten", sagt die Verbraucherzentrale. Der Hersteller ist der Meinung, dass es sich bei Hefeextrakt um ein traditionelles Lebensmittel und nicht um einen künstlichen Zusatzstoff handle.

Der Becher von "Puddis in Love SchokoKiss" trägt die Aufschrift "100 Prozent natürlicher Geschmack" - trotzdem sind Aromen enthalten. Diese Werbung sollte unterbleiben, stimmt die Verbraucherzentrale der Kundenbeschwerde zu. Der Hersteller Campina sagt dazu: "Die Abbildung des Qualitätssiegels zeigt anhand einer Auflistung, worauf sich die beanstandete Auslobung bezieht. Das heißt es werden keine Süßstoffe, Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe eingesetzt."

Das "Müsli Erdbeer Joghurt" des Herstellers Kölln enthält nur ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Aufmachung und Werbung einer Verpackung dem tatsächlichen Produktinhalt entsprechen und nicht eine höhere Qualität vorspiegeln sollten. Der Hersteller dazu: "Die Menge an gefriergetrockneten Erdbeeren von einem Prozent ist angegeben und durch die Produktabbildung real gezeigt." Eine Irreführung sei ausgeschlossen.

Beim "Activia mit feinem Fruchtpüree" des Herstellers Danone erwartet der Verbraucher einen Fruchtjoghurt - also einen Gesamtfruchtanteil von sechs Prozent. Im Produkt finden sich nur dreieinhalb Prozent. Der tatsächliche Fruchtgehalt müsse erkennbar sein, fordert die Verbraucherzentrale. Danone erklärt: "Durch die Information 'mit feinem Fruchtpüree' weisen wir darauf hin, dass das Produkt weniger Fruchtstücke als ein üblicher Joghurt enthält, da die Früchte fein püriert, also zerkleinert sind."

Verbraucher suchen vergeblich Rindfleisch in der "Maggi Rindfleischsuppe" von Nestlé. Lediglich Rindfleischextrakt taucht an elfter Stelle der Zutatenliste auf. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass nach Richtlinien des Verbandes der Suppenindustrie eine Rindfleischsuppe kein stückiges oder faseriges Rindfleisch enthalten müsse. Allerdings sei es verständlich, dass Verbraucher Rindfleisch erwarten.

Bei dem "Cappuccino ungesüßt" des Herstellers Rewe erwartet der Verbraucher einen geringen Zuckergehalt. Dennoch finden sich in 100 Gramm rund 40 Prozent Zucker. Ein Lebensmittel, in dem kein anderes, wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel zugesetzt ist, dürfe diesen fehlenden Zusatz bewerben. Allerdings sei es verständlich, dass sich der Verbraucher getäuscht fühle, erklärt die Verbraucherzentrale. Der Hersteller äußerte sich dazu nicht.