Zugprobleme: Diese Rechte haben Sie
In dem Fahrgastrechte-Formular ist geregelt, was Sie als Fahrgast bei einer Verspätung der Bahn an Geld erstattet bekommen. Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht, wenn Ihr Zug Verspätung hat oder Sie Ihren Anschlusszug verpassen.
Bei einer 60-minütigen Verspätung haben Fahrgäste Anspruch auf ein Taxi, wenn dies bei einer Verbindung vorkommt, die zwischen 0 und 5 Uhr am Zielbahnhof eintreffen soll. Der Anspruch gilt nur bis 80 Euro und auch nur, wenn die Bahn keinen Schienenersatzverkehr anbietet.
Bei mindestens 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Unterkunft in einem Hotel zu, wenn Sie keine Möglichkeit mehr haben, weiterzureisen. Die Bahn übernimmt die angemessenen Kosten für eine Nacht im Hotel.
Bei Fernreisen bekommen Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, wenn die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten liegt. Ab zwei Stunden bekommen Sie sogar 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.
Kommt es aufgrund von Schneechaos zu Zugverspätungen, kann sich die Bahn auf höhere Gewalt berufen. Somit erlischt der Anspruch auf Entschädigung, da die Bahn nun mal keinen Einfluss auf das Wetter nehmen kann.
In der Regel fallen Streiks unter höhere Gewalt und somit steht dem Fahrgast auch keine Entschädigung zu. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Bahn oft sehr kulant reagiert, wenn aus dem Streik Verspätungen resultieren. Die Schlichtungsstelle Mobilität rät, dass man es zumindest versuchen sollte, eine Entschädigung zu erhalten.