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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nach Verbotsforderung Welche Waffen sind in Deutschland erlaubt?
In Deutschland wird wieder über Waffen diskutiert: BKA-Präsident Münch fordert Verbotszonen in Innenstädten. Doch welche Waffen sind eigentlich erlaubt?
Das Waffenrecht in Deutschland gilt als besonders restriktiv – und ist zudem auch teils sehr kompliziert. Über die Jahre wurden die rechtlichen Vorgaben immer geändert, zuletzt im Jahr 2020. Doch was gilt in Deutschland eigentlich als Waffe? Darf man zu seinem eigenen Schutz Pfefferspray oder gar ein Messer mit sich führen?
Für viele Waffen – darunter fallen nicht nur Schusswaffen – wird in Deutschland eine Erlaubnis benötigt. Neben der Art der Waffe wird auch zwischen Besitz - etwa in den eigenen vier Wänden - und Tragen unterschieden. Es gibt viele Waffen, die man zwar zu Hause haben, aber nicht auf der Straße mit sich führen oder gar verwenden darf. Wir geben einen Überblick.
Schusswaffen
Für alle Schusswaffen – also beispielsweise Pistolen, Revolver, Schrotflinten, aber auch Luftgewehre – benötigt man in Deutschland einen Jagd- oder großen Waffenschein. Bei einigen Ausnahmen reicht auch der kleine Waffenschein. Zusätzlich gibt es eine Waffenbesitzkarte, die aber nur den Besitz erlaubt.
Um einen Waffenschein zu bekommen, muss man viele Bedingungen erfüllen. So darf man etwa nicht vorbestraft sein (ausgenommen Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen). Man braucht ein fachpsychologisches Beurteilungsschreiben und einen Nachweis über die fachgerechte Aufbewahrung der Waffen – neben weiteren Faktoren.
Messer
Taschenmesser sind in Deutschland erlaubt - man darf sie also nicht nur besitzen, sondern auch mit sich führen. Klappmesser müssen allerdings über eine Zweihand-Bedienung verfügen, feststehende Klingen dürfen nicht länger als zwölf Zentimeter sein. Auch der Besitz von Hieb- und Stoßwaffen wie Dolchen oder Schwertern ist erlaubt, man darf sie aber nicht mit sich führen.
Verboten sind Butterfly-Messer (mit schwenkbaren Griffen), Faustmesser (Griff liegt in Handfläche und wird umklammert), Fallmesser (Klinge lässt sich durch ruckartige Bewegung öffnen), Springmesser (Klinge springt durch Betätigen eines Knopfes auf) ab einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern.
Elektroimpulsgeräte/Taser
Elektroschocker sind in Deutschland erlaubt und frei verkäuflich, etwa im Waffengeschäft. Die Taser funktionieren nur bei Hautkontakt. Das Gerät muss allerdings zwingend über ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Taser ohne dieses Siegel sind verboten.
Generell verboten – unabhängig vom Prüfsiegel – sind sogenannte Airtaser oder Distanz-Elektroimpulsgeräte. Diese Elektroschocker funktionieren auch auf Distanz. Der Grund für das Verbot ist, dass das "Risiko einer Gesundheitsgefährdung kaum kalkulierbar" sei, wie die Polizei Berlin auf ihrer Webseite schreibt.
Pfefferspray
Pfefferspray ist in Deutschland erlaubt – sogar schon ab 14 Jahren. Allerdings müssen die erlaubten Reizstoffsprays einige Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen auch sie über ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügen. Das Spray muss als "Tierabwehrspray" (oder ähnliche Bezeichnungen) gekennzeichnet sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf man Pfefferspray besitzen und sogar mit sich führen.
Schreckschusspistolen
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen darf man in Deutschland ab 18 Jahren erwerben, wenn sie über ein PTB-Prüfsiegel verfügen. Mit sich tragen darf man sie aber nur, wenn man einen kleinen Waffenschein besitzt. Zudem darf man sie nur verdeckt tragen und muss die Waffenerlaubnis und ein Ausweisdokument mitführen, sonst droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro sowie der Widerruf des kleinen Waffenscheins.
Mit ihnen schießen darf man – auch mit kleinem Waffenschein – nicht. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe ohne Waffenschein mit sich führt, begeht eine Straftat. Für Gas- und Schreckschusswaffen ohne PTB-Zeichen gilt die Waffenbesitzkarten- und Waffenscheinpflicht.
Weitere Waffen
Verboten in Deutschland sind auch folgende Waffen:
- Kriegswaffen (beziehungsweise vollautomatische Waffen, die Kriegswaffen waren)
- Totschläger
- Schlagringe
- Wurfsterne
- Molotow-Cocktails und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV)
- Präzisionsschleudern
- Nunchakus (Würgeholz)
Der Besitz einiger dieser Waffen ist in Deutschland zwar ab 18 Jahren erlaubt, sie dürfen aber nicht mit sich geführt werden.
- Bundeskriminalamt (BKA), neues Waffenrecht
- Bundesministerium des Innern und für Heimat: Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland
- Polizei Berlin