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Wenn Bäume und Sträucher den Nachbarn ärgern


Wenn Bäume und Sträucher den Nachbarn ärgern

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Äste, die in den eigenen Garten ragen, darf man abschneiden.
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Quelle: Christin Klose/dpa

Äste, die in den eigenen Garten ragen, darf man abschneiden. Allerdings sollte man das mit dem Nachbarn vorher absprechen.

Ab einem bestimmten Umfang dürfen Bäume nicht einfach gefällt werden.
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Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Ab einem bestimmten Umfang dürfen Bäume nicht einfach gefällt werden. Auch nicht, wenn sie auf der Grundstücksgrenze stehen.

Hecken, die an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen gestutzt werden.
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Quelle: Christin Klose/dpa

Hecken, die an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen gestutzt werden. Dabei darf die Pflanze aber nicht beschädigt werden.




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