Wenn Bäume und Sträucher den Nachbarn ärgern

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Quelle: Christin Klose/dpaÄste, die in den eigenen Garten ragen, darf man abschneiden. Allerdings sollte man das mit dem Nachbarn vorher absprechen.

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Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpaAb einem bestimmten Umfang dürfen Bäume nicht einfach gefällt werden. Auch nicht, wenn sie auf der Grundstücksgrenze stehen.

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Quelle: Christin Klose/dpaHecken, die an der Grundstücksgrenze stehen, dürfen gestutzt werden. Dabei darf die Pflanze aber nicht beschädigt werden.