Foto-Show: Alle EU-Energielabel mit Erklärungen
Seit Anfang 2015 müssen neu in Verkehr gebrachte Haushaltsbacköfen mit dem neuen Energielabel gekennzeichnet werden, das die Geräte in Effizienzklassen von A+++ bis D einteilt. Bis dahin galt eine Übergangsregelung, wonach Hersteller ihre Öfen auch noch mit der alten Klassifizierung von A bis G in den Handel bringen durften. Ein Ofen der Klasse A+++ verbraucht etwa halb so viel Strom wie ein Gerät Klasse A.
Außerdem liefert das Backofen-Label auch Informationen zur Größe des Garraums sowie zum Stromverbrauch pro Zyklus bei konventioneller und bei der Beheizung mit Umluft. Ein Zyklus ist genormt, so dass sich der Stromverbrauch unterschiedlicher Öfen anhand der Angaben vergleichen lässt. Zum Stromverbrauch von Kochfeld oder Herdplatten macht das Label keine Angaben. Neu in Verkehr gebrachte Öfen müssen ab diesem Jahr mindestens Klasse C erreichen (ab 2016 Klasse B, ab 2019 Klasse A).
Seit 1. Januar 2015 ist das Energielabel auch für Dunstabzugshauben verpflichtend. Sie werden mit den Effizienzklassen A bis G gekennzeichnet. In Zukunft werden auch hier die Klassen A+ (ab 2016), A++ (ab 2018) und A+++ (ab 2020) eingeführt. Neu in Verkehr gebrachte Dunstabzugshauben müssen ab 2015 mindestens die Energieeffizienzklasse F, ab 2017 mindestens E und ab 2019 mindestens D haben.
Über die Energieeffizienzklasse hinaus finden Verbraucher auf dem Label auch explizite Angaben zu jährlichen Stromverbrauch, sowie zur Geräuschentwicklung. Außerdem sind Effizienzklassen von A (beste) bis G (schlechteste) für den Ablufttransport, die Beleuchtung und die Effektivität des Fettfilters angegeben.
Für Kühl- und Gefrierschränke, Gefriertruhen, Kombigeräte und Weinschränke wurde 2011 ein überarbeitetes Label eingeführt, das die Geräte in Effizienzklassen von A+++ bis D einteilt. Seit Juli 2012 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte mindestens die Anforderungen der Effizienzklasse A+ erfüllen. Ein Kühlschrank der Effizienzklasse A+++ verbraucht nur rund halb so viel Strom wie einer der Klasse A+.
Außerdem werden auf dem Label der Stromverbrauch pro Jahr sowie das vorhandene Volumen von Kühl- und Gefrierfächern in Litern angegeben. Außerdem erfährt der Verbraucher, wie laut das Gerät im Betrieb ist..
Geschirrspülmaschinen sind in Effizienzklassen von A+++ bis D eingeteilt. Eine Maschine der höchsten Klasse verbraucht knapp ein Drittel weniger Strom als ein Gerät der Klasse A. Neu in Verkehr gebrachte Spülmaschinen mit einem Füllvolumen von mindestens elf normierten Maßgedecken müssen mindestens Klasse A+ erreichen, kleinere mindestens die Anforderung der Klasse A erfüllen. Ab 1. Dezember 2016 wird auch für kleine Maschinen die Klasse A+ zum Mindeststandard.
Das Spülmaschinen-Label weist außerdem den jährlichen Strom- und Wasserverbrauch bei 280 Anwendungen aus. Wie laut das Gerät ist, wird in Dezibel (dB) angegeben, wie effizient es das Geschirr trocknet, in Klassen von A bis G. Das Füllvolumen wird in einer Anzahl an maximalen Maßgedecken ausgedrückt. Ein Maßgedeck umfasst je einen Ess-, Suppen- und Dessertteller, eine Tasse und Untertasse, ein Glas, eine ovale Platte, drei unterschiedlich große Servierschüsseln, fünf Besteckteile sowie vier Mal Servierbesteck.
Bei Waschmaschinen reicht die Skala der Effizienzklassen von A+++ bis D. Eine Maschine der Klasse A++ verbraucht ein Viertel weniger Strom als ein Gerät der Klasse A, eine Maschine der Klasse A+++ kommt sogar mit rund einem Drittel weniger aus. Seit 1. Dezember 2013 gilt Klasse A+ als Mindeststandard für neu in den Markt eingeführte Waschmaschinen.
Zusätzlich zur Effizienzklasse sind der jährliche Strom- und Wasserverbrauch, sowie die Kapazität der Maschine in Kilogramm. Die Geräuschentwicklung beim Waschen und Schleudern wird jeweils in Dezibel ausgedrückt, die Schleuderwirkung in Effizienzklassen von A bis G.
Seit dem 29. Mai 2013 gelten für Wäschetrockner die Effizienzklassen A+++ bis D (zuvor A bis G). A+++-Trockner verbrauchen stolze 65 Prozent weniger Strom als Geräte der Klasse A. Seit 1. November 2013 müssen alle neu in Verkehr gebrachte Geräte – egal ob Kondensations-, Abluft- oder gasbeheizte Trockner – mindestens die Anforderungen der Klasse C erfüllen. Für Kondensationstrockner gilt ab 1. November 2015 Energieeffizienzklasse B als Mindeststandard.
Zusätzlich zu den Effizienzklassen macht das Label für Wäschetrockner Angaben zum jährlichen Stromverbrauch, zur Lautstärke sowie zur Dauer eines normierten Trocken-Zyklusses und der maximalen Füllmenge. In Form eines Piktogramms wird außerdem angezeigt, ob es sich bei dem Gerät um einen Abluft-, einen Gas- oder wie in diesem Beispiel um einen Kondensationstrockner handelt. Bei letzterem wird außerdem noch die Kondensationseffizienz in Klassen von A bis G ausgewiesen.
Waschtrockner werden in Effizienzklassen A bis G eingeteilt. Der Stromverbrauch ist sowohl für einen kompletten Wasch- und Trockenzyklus als auch allein für einen Waschvorgang angegeben. Außerdem erfährt der Verbraucher, wie laut das Gerät beim Waschen, Schleudern und Trocknen ist, wie gut seine Waschwirkung ist, wie viel Wasser es für einen Wasch- und Trockenvorgang verbraucht, mit welcher Schleuderdrehzahl es arbeitet und wie viel Wäsche beim Waschen und beim Trockenen hineindarf.
Für Staubsauger gilt die Label-Pflicht seit dem 1 September 2014. Sie werden in Effizienzklassen von A bis G eingeteilt. Bis 2017 werden die Effizienzanforderungen stufenweise angehoben, so dass dann die Klassen A+++ bis D gelten. Aktuell dürfen neu in Verkehr gebrachte Staubsauger maximal 62 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen und müssen mit maximal 1600 Watt auskommen.
Nützlich für den Verbraucher können die übrigen Angaben auf dem Label sein – insbesondere die zur Reinigungsleistung auf Hartböden und Teppich, sowie für Allergiker die zum Staubausstoß in der Abluft. Alle drei werden in Effizienzklassen von A bis G ausgewiesen. Außerdem wird angegeben, wie laut der Sauger ist und wie viel Strom er im Jahr verbraucht.
Seit 2011 gibt es das einheitliche Energielabel für Fernseher. Sie werden in Effizienzklassen von A+ bis F eingeteilt. 2017 und 2020 wird die Skala um A++ beziehungsweise A+++ erweitert. Wenn ein Gerät schon heute die Kriterien dieser Klassen erfüllt, darf es auch schon mit der jeweiligen Klasse gekennzeichnet werden. Neu in Verkehr gebrachte Geräte müssen mindestens die Klasse D erreichen und dürfen maximal 0,5 Watt im Stand-by-Betrieb verbrauchen.
Außerdem enthält das Label Angaben zum jährlichen Stromverbauch bei einer angenommenen Nutzungsdauer von vier Stunden pro Tag sowie zur Leistungsaufnahme im Betrieb. Auch die Größe der Bildschirmdiagonale wird auf dem Etikett mit angegeben, ebenso, ob der Fernseher über einen echten Aus-Schalter verfügt, mit dem sich teurer Stromverbrauch im Stand-by-Betreib vermeiden lässt.
Für Leuchtmittel gibt es seit 1. September 2013 die Effizienzklassen A++ bis E. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Lampen und LED mit einem Lichtstrom von weniger als 30 Lumen und solche, die mit Batterien betrieben werden. Außerdem sind alle Lampen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist (z. B. Infrarotlampen).
Neben der Effizienzklasse weist das Label auch den jährlichen Stromverbrauch bei angenommenen 1000 Stunden Betriebsdauer aus. Neu in Verkehr gebrachte matte Lampen müssen mindestens Klasse A erreichen, klare Lampen mit einer Leistung von mindestens vier Watt und maximal 12.000 Lumen Lichtstrom mindestens Klasse C. Für Halogenlampen mit 230 Volt ist Klasse E, für Halogenlampen mit 12 Volt ebenso wie für LED- und Energiesparlampen Klasse B der Mindeststandard.
Seit 1. März 2014 müssen nicht nur Leuchtmittel, sondern auch die Leuchten selbst das Label tragen. Eigeteilt werden sie in Effizienzklassen von A++ bis E. Je nach Art der Leuchte muss sie eines von zwei unterschiedlichen Energielabeln tragen.
Darauf wird ausgewiesen, für welche Leuchtmittel die Lampe geeignet ist und welcher Effizienzklasse das mitgelieferte Leuchtmittel entspricht. In diesem Beispiel kann die Leuchte mit Leuchtmitteln aller Effizienzklassen bestückt werden.
Dieses Label wird für Leuchten verwendet, die ein LED-Modul enthalten, das sich nicht auswechseln lässt, und zusätzlich mit Leuchtmitteln der Effizienzklassen C, D und E bestückt werden können. Mitgeliefert wird in diesem Beispiel ein austauschbares Leuchtmittel der Effizienzklasse C.
Seit Anfang 2013 werden Raumklimageräte in die Effizienzklassen A+++ bis D eingeteilt. Seitdem dürfen nur noch Produkte neu in Verkehr gebracht werden, die im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Klasse A und im Heizbetrieb mindestens der Klasse B entsprechen, wobei ein A+++-Gerät etwa 40 Prozent weniger Strom verbraucht als eines der Klasse B. Betroffen von der Kennzeichnungspflicht sind Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung.
Das Label weist die Effizienz des Klimageräts beim Kühlen und Heizen separat aus. Angegeben werden jeweils die Heiz- beziehungsweise Kühlleistung in Kilowatt, das Verhältnis von Kühl- oder Heizleistung zur elektrischen Leistungsaufnahme und der Stromverbauch in einem Einstundenzyklus unter Volllast. Außerdem wird die Geräuschentwicklung in Dezibel angegeben.
Zum 26. September 2015 wird eine neue Labelpflicht für Heizungen und ihre Komponenten, sowie für Wamwasserbereiter und -Speicher wie Durchlauferhitzer, Boiler oder Pufferspeicher mit einem Volumen bis 500 Litern einer Wärmenennleistung bis 70 Kilowatt eingeführt. Warmwasserbereiter werden in Effizienzklassen von A bis G (in Kombination mit einer Solarthermie A+++ bis G) eingeteilt.
Das Label für Warmwasserbereiter macht darüber hinaus Angaben zum jährlichen Strom- beziehungsweise Brennstoffverbrauch in Kilowattstunden und Gigajoule. Die Angaben gelten für eines von acht möglichen Standard-Lastprofilen. Ein in der Praxis höheres Lastprofil – also ein höherer Warmwasserbedarf – wird also auch zu höherem Verbrauch führen. Vergleichbar sind die absoluten Zahlen zum Gesamtenergiebedarf also nur bei Geräten desselben angegebenen Lastprofils.
Für Heizungen wird es über 20 unterschiedliche Label geben. Das Beispiel kennzeichnet einen Heizkessel zur Raumheizung und macht Angaben zu Leistung und Geräuschentwicklung. Darüber hinaus wird es eigene Label unter anderem für Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Verbundlabel geben, welche die Effizienzklassen mehrerer in einem Heizungssystem verbauter Komponenten auf einem Etikett darstellen.