Rentenfrage Warum ist meine Witwenrente niedriger als die Grundsicherung?
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum ist meine Witwenrente niedriger als die Grundsicherung?
Das soziale Sicherungsnetz fängt die Bundesbürger in vielen Situationen auf. Eine davon ist der Verlust des Ehepartners, der neben der emotionalen Lücke oft auch eine finanzielle reißt. Um diese zu schließen, erhalten Hinterbliebene Witwer- oder Witwenrente. So auch eine t-online-Leserin, die sich jedoch über die Höhe der Bezüge wundert. Denn diese lägen unterhalb der in Deutschland gezahlten Grundsicherung.
Sie schreibt: "Ich habe 44 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Für mich ist diese Regelung ein Widerspruch und bestraft mich für meine langen Arbeitsjahre. Können Sie mir eine plausible Erklärung geben und besteht die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben?"
Witwenrente: So berechnet sich ihre Höhe
Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst verstehen, wie sich die Höhe der Hinterbliebenenrente berechnet. Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann je nach Alter und Heiratsdatum 25, 55 oder 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners betragen. Was für Sie gilt, können Sie hier nachlesen.
Maßgeblich ist also zunächst nicht der erarbeitete Rentenanspruch der Leserin, sondern der ihres Ehemannes. Erst im zweiten Schritt spielt ihre eigene Rente eine Rolle. Denn die Witwenrente fällt umso niedriger aus, je mehr eigene Einkünfte der überlebende Partner hat. Alles, was oberhalb eines bestimmten Freibetrags liegt (ab 1. Juli 2024: 1.038,05 Euro), wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, sprich: von ihr abgezogen. Wer viel verdient, erhält mitunter sogar gar keine Hinterbliebenenrente. Mehr zur Einkommensanrechnung auf die Witwenrente lesen Sie hier.
Grundsicherung funktioniert nach anderem Prinzip
Es kann also durchaus sein, dass die Hinterbliebenenrente geringer ausfällt als die Grundsicherung. Und das darf auch so sein, denn "die Höhe des Renten- und des Grundsicherungsanspruchs werden nach sehr unterschiedlichen Prinzipien ermittelt", erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, liebe Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um die Altersvorsorge und die gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.
In der Rentenversicherung gelte das Versicherungsprinzip. Das heißt: "Die Leistungen richten sich grundsätzlich nach den individuellen Einzahlungen. Wer mehr einzahlt, bekommt auch eine höhere Rente", so der Experte. In der Grundsicherung gelte dagegen das Fürsorgeprinzip. "Der Staat sorgt durch die Zahlung der Grundsicherung dafür, dass die Lücke zwischen dem vorhandenen individuellen Einkommen eines jedes Menschen und seinem als notwendig anerkannten Mindestbedarf geschlossen wird."
Die Vermischung dieser Prinzipien oder die Gleichsetzung von Rente und Grundsicherungsleistung sei nicht realistisch. "Sofern die Einkommensanrechnung bei Ihrer Witwenrente den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, hat ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg", sagt Manthey.
Gut zu wissen: Auch Rentner können Anspruch auf Grundsicherung haben. Wer mit seiner Rente und seinem Vermögen den eigenen Bedarf nicht decken kann, sollte beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lohnt sich die Prüfung, wenn Ihr Einkommen unter 1.060 Euro im Monat liegt. Das Amt entscheidet dann je nach Einzelfall über die Höhe der Zahlung. Lesen Sie hier, welche Optionen Sie außerdem haben, wenn Ihre Rente nicht reicht.
- Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund