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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Versorgungsausgleich – kann man ihn nachträglich ändern?
Jede Woche beantwortet t-online Leserfragen zur Rente. Heute: Meine Ex-Frau hat durch die Mütterrente weitere Rentenpunkte erhalten. Bekomme ich die Hälfte?
Wer sich scheiden lässt, durchläuft beim Familiengericht den sogenannten Versorgungsausgleich. Dieser stellt sicher, dass die Rentenanwartschaften, die während einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft entstanden sind, gerecht unter den ehemaligen Partnern aufgeteilt werden. Allerdings kann es nötig werden, den Versorgungsausgleich nachträglich zu ändern – etwa wenn sich Gesetze geändert haben.
"Eine Abänderung ist beispielsweise möglich, wenn sich der Ausgleichswert eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wesentlich verändert hat", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Das kann etwa infolge der Neuberechnung wegen der sogenannten Mütterrente der Fall sein."
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Im konkreten Fall eines t-online-Lesers wurde die Ehe im Jahr 2013 geschieden. Einige Zeit später erhielt dann die Ex-Frau Rentenpunkte wegen der Einführung der Mütterrente. Da er selbst leer ausging, stellt er sich die Frage: Was müsste ich tun, um gerechterweise die Hälfte der Punkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben zu bekommen?
Versorgungsausgleich nach neuem Recht
"Sie oder Ihre frühere Ehepartnerin können beim Familiengericht die Abänderung einer wirksamen Entscheidung über den Versorgungsausgleich beantragen", erklärt Rentenexpertin Braubach. "Da bei Ihnen der Versorgungsausgleich nach neuem Recht ab 1. September 2009 durchgeführt wurde, kommen für die Abänderung nur die Anrechte aus Regelsicherungssystemen infrage." Dazu zählt auch die gesetzliche Rentenversicherung – und somit die Mütterrente.
Denn diese regelt, dass Erziehungsjahre in Form von Rentenpunkten für Ihre gesetzliche Rente angerechnet werden, wenn Kinder vor 1992 geboren wurden. Eltern erhalten also eine höhere Rente als ohne Mütterrente.
Folgen für Abgaben und Steuern
Wichtig: Beziehen Sie bereits Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder von anderen Versorgungsträgern, hat ein geänderter Versorgungsausgleich möglicherweise Folgen für die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und des Beitragszuschusses zur Krankenversicherung. Außerdem können sich steuerliche Auswirkungen ergeben.
"Wir empfehlen daher, dass Sie sich vorab über die möglichen Folgen eines Abänderungsantrages bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen", sagt Braubach.
- Gespräch mit Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund