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Kfz-Versicherung: Diese Schäden sollte sie mindestens abdecken


Schutz für Autofahrer
Kfz-Versicherung: Diese Leistungen sparen Geld

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Beschädigter Kleinwagen: Im Falle eines Schadens können bestimmte Versicherungsleistungen Geld sparen.Vergrößern des Bildes
Beschädigter Kleinwagen: Im Falle eines Schadens können bestimmte Versicherungsleistungen Geld sparen. (Quelle: Imagebroker/imago-images-bilder)

Wer eine neue Autoversicherung abschließen möchte, kommt um einen persönlichen Preis-Leistungs-Vergleich nicht herum. Es gibt aber allgemeine Rahmenbedingungen, die empfehlenswert sind. Worauf Sie bei einer Autoversicherung achten sollten.

Der Wechsel zu einem neuen KFZ-Schutz ist nicht nur eine Frage der Kosten, auch die Leistungen müssen passen. Autofahrer können bei einigen Leistungen pures Geld sparen.

Die Deckungssumme

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte pauschal 100 Millionen Euro Deckungssumme ausweisen und dabei mindestens zwölf Millionen Euro Maximaldeckung pro geschädigter Person bieten.

Bei Fahrlässigkeit

Eine Kaskoversicherung sollte Schäden regulieren, ohne bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Das wäre etwa beim Überfahren einer roten Ampel der Fall. Ausgenommen sind dabei allerdings Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Diebstähle, die grob fahrlässig verursacht wurden. Manchmal gilt das auch für Handydelikte am Steuer.

Bei Wildunfall

Der Tarif sollte nicht nur Unfälle mit Haarwild abdecken, sondern alle Tiere umfassen. Dabei auf Formulierungen wie "alle Wirbeltiere" oder besser "alle Tiere" achten.

Bei Marderschäden

Die Police begleicht besser nicht nur direkte Schäden wie zerbissene Schläuche, sondern sollte auch für Folgeschäden zum Beispiel am Motor mit mindestens 3.000 Euro aufkommen.

Der Neuwert

Eine gute Vollkaskoversicherung erstattet laut "Finanztest" den Neupreis des Autos mindestens im ersten Jahr nach dem Kauf.

Mit Mietwagen

Auf die sogenannte Mallorca-Police achten: Bei Mietwagenfahrten im Ausland, bei denen die Deckung der Kfz-Haftpflicht des Autos nicht reicht, springt im Schadensfall die eigene Versicherung bis zur vertraglich vereinbarten Summe ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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