Im letzten Willen gemeinsam verbunden

1 von 4
Quelle: Uwe Umstätter/dpaDer gemeinsam verfasste letzte Wille ist ein Zeichen des Vertrauens unter Eheleuten.

2 von 4
Quelle: Ammy Berent/dpaJulia Roglmeier ist Erbrechtsanwältin in München.

3 von 4
Quelle: Nina Schaarschmidt/dpaStephan Scherer ist Anwalt aus Mannheim und Mitglied im gesetzgebenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

4 von 4
Quelle: Andrea Warnecke/dpaVerbunden bis über den Tod hinaus: Im gemeinschaftlichen Testament legen Ehegatten zusammen ihren letzen Willen nieder.