Nebenkostenprivileg - Was sich für Mieter 2024 ändert Ab jetzt entscheiden Sie über Ihren TV-Anschluss
Wer bislang zur Miete wohnte, zahlte häufig den Kabelfernsehanschluss direkt über die Nebenkostenabrechnung mit – das sogenannte "Nebenkostenprivileg". Hierbei spielte es keine Rolle, ob der Anschluss gewünscht war oder überhaupt genutzt wurde. Das ist jetzt anders, denn die Politik strich bereits vor zwei Jahren den Kabelanschluss aus den Nebenkosten. Was das 2024 für Sie bedeutet und welche Vorteile das für Sie hat, erfahren Sie hier.
Schon am 01.12.2021 trat das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren in Kraft. Eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 wurde eingeräumt. Jetzt ist es endgültig: Die Kabelgebühren dürfen seit Juli nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden und damit bleibt die Art des TV-Anschlusses jedem selbst überlassen.
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Vorteile für Sie
Die Abschaffung dieses Privilegs bietet Ihnen verschiedene Vorteile, wie beispielsweise mehr Transparenz. So führte die Regelung oft dazu, dass Mieter nicht genau wussten, wie viel sie für ihren Kabelanschluss bezahlen, da diese Kosten meist in den Nebenkosten versteckt waren. Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sind diese Kosten transparenter. Sie können besser entscheiden, was Sie zahlen möchten. Oder ob Sie bei Ihrer Anbieter-Auswahl sogar Geld sparen können.
Außerdem erhalten Sie durch die Abschaffung stärkere Nutzerrechte, da Sie jetzt mehr Kontrolle über das haben, was Sie sehen wollen. Sie können zukünftig selbst entscheiden, ob Sie einen Kabelanschluss überhaupt benötigen.
Warum sich der Anbieterwechsel gerade jetzt lohnt
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Telekom feiert Wegfall des Nebenkostenprivilegs
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