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Mutterschutzgesetz 2023: Das sollten schwangere Frauen wissen


Mutterschutzgesetz
Dürfen Schwangere kurz vor der Geburt noch arbeiten?

Von t-online, dpa-tmn, cch

Aktualisiert am 14.09.2022Lesedauer: 4 Min.
Mutterschutzgesetz: Der Mutterschutz ist für alle Arbeitnehmerinnen gültig. Es spielt keine Rolle, ob sie in Betrieben, in der Verwaltung, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft tätig sind.Vergrößern des BildesMutterschutzgesetz: Der Mutterschutz ist für alle Arbeitnehmerinnen gültig. Es spielt keine Rolle, ob sie in Betrieben, in der Verwaltung, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft tätig sind. (Quelle: ollinka/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

In der Schwangerschaft tragen Frauen auch Verantwortung für das Ungeborene. Um Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu schützen, gibt es das Mutterschutzgesetz.

Das Mutterschutzgesetz regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin während Schwangerschaft und Stillzeit. Das reicht von der Mitteilungspflicht der Schwangeren über Schutzfristen und Mutterschaftsgeld bis zum Urlaubsanspruch.

Mutterschutzgesetz schützt werdende Mütter vor Risiken

Schwangere sollen vor Gefahren und Überforderungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Dabei umfasst der Mutterschutz deutlich mehr Regelungen als jene Schutzfristen vor und nach der Geburt, auf die der Mutterschutz häufig beschränkt wird.

Beispielsweise stellt das Mutterschaftsgesetz sicher, dass Frauen nicht wegen der Schwangerschaft gekündigt wird und dass ihnen in dieser Zeit finanzielle Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes zukommt.

Pflichten, Fristen, Geld: die wichtigsten Fakten zum Mutterschutz

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Der Mutterschutz ist für alle Arbeitnehmerinnen gültig, die schwanger sind. Es spielt keine Rolle, ob sie in Betrieben, in der Verwaltung, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft tätig sind. Zudem gilt das Mutterschutzgesetz auch unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Vollzeitkräfte und hauptberuflich Tätige erhalten gleichermaßen Mutterschutz wie Teilzeitarbeiterinnen, Aushilfen, nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und Auszubildende.

Seit 2018 gilt der Mutterschutz zudem auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Auch für andere Frauen wurde der Mutterschutz in dem Jahr vereinheitlicht – für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen etwa.

Wie sind die Mutterschutzfristen, wann gilt ein Beschäftigungsverbot?

Damit der Mutterschutz in Kraft tritt, ist es notwendig, dass Schwangere ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Daraufhin muss dieser die Aufsichtsbehörde in Kenntnis setzen und eine Beurteilung des Arbeitsplatzes der Schwangeren vornehmen, hinsichtlich einer möglichen Gefährdung für die Mutter und das ungeborene Kind.

Lassen sich bestimmte Risiken durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder durch einen Arbeitsplatzwechsel nicht ausschließen, ist unter Umständen ein Beschäftigungsverbot die einzige Lösung. Das generelle Beschäftigungsverbot bezieht sich auf die Tätigkeiten und die Gestaltung des Arbeitsplatzes und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot im Mutterschutz ist dann unumgänglich, wenn "Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind" durch die Arbeit gefährdet sind. Das bezieht sich auf individuelle gesundheitliche Gründe, die in einem ärztlichen Attest bestätigt werden müssen.

Doch neben einem solchen individuellen Beschäftigungsverbot dürfen werdende Mütter darüber hinaus auch – ganz unabhängig von der Art der Beschäftigung – in den letzten sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin und acht Wochen (beziehungsweise bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) danach nicht beschäftigt werden. Mütter von Kindern mit Behinderung können die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen ausdehnen. Diese Ausfallzeiten gelten rechtlich als reguläre Arbeitszeit, weshalb beispielsweise auch Urlaubsansprüche in dieser Phase entstehen.

Allerdings gibt es Unterschiede zwischen der Zeit vor und der Zeit nach der Geburt: Während der letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ist das Beschäftigungsverbot nur relativ. Das bedeutet, dass Schwangere auf eigenen Wunsch weiter arbeiten dürfen – wenn der Arzt nicht Ruhe verordnet hat.

Die Bereitschaft zur Arbeit dürfen Schwangere aber jederzeit widerrufen, mehr als acht Stunden pro Tag sind zudem nicht erlaubt. Nach der Geburt ist das Beschäftigungsverbot dagegen absolut: Arbeitgeber dürfen Mütter in dieser Zeit nicht beschäftigen – selbst wenn diese das wünschen.

Wie sind Schwangere und Mütter finanziell abgesichert?

Um berufstätige Schwangere außerdem während der allgemeinen Schutzfristen im Mutterschutz vor finanziellen Nachteilen zu schützen, erhalten sie Mutterschaftsgeld. Wer Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, wo es zu beantragen ist und wie hoch der Betrag ist, lässt sich hier nachlesen.

Bei individuellen Beschäftigungsverboten im Rahmen des Mutterschutzes, aber außerhalb der üblichen Mutterschutzfristen, kann die Arbeitnehmerin den sogenannten Mutterschutzlohn beziehen. Dieser Mutterschutzlohn beträgt mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen beziehungsweise der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn.

Gibt es einen Mutterschutz als Selbstständige?

Selbstständig erwerbstätige Frauen haben keinen Anspruch auf die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Haben sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, zahlt ihnen der Versicherer etwas für ihren Verdienstausfall während der Schutzfristen. Grundlage dafür ist das im Vertrag festgelegte Krankentagegeld.

Besteht für werdende Mütter ein Kündigungsschutz?

Im Mutterschutzgesetz ist ein besonderer Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen verankert. Dieser beträgt vier Monate und gilt auch für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Ausnahmen für den Kündigungsschutz könnten jedoch ein befristeter Arbeitsvertrag oder eine Kündigung mit behördlicher Zustimmung darstellen.

Dürfen Schwangere sonntags und spätabends arbeiten?

Unabhängig von der Branche können alle schwangeren Frauen entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Auch zwischen 20 und 22 Uhr ist es dann möglich für sie, zu arbeiten.

Das alles geht allerdings nur, wenn sowohl Schwangere als auch Arbeitgeber zustimmen, der Arzt es erlaubt und außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. Außerdem wichtig: An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere nicht allein arbeiten.

Was gilt für Überstunden in der Schwangerschaft?

Auch Mehrarbeit ist im Mutterschutzgesetz geregelt. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat." Mehrarbeit ist folglich verboten.

Bei schwangeren Frauen unter 18 sind maximal acht Stunden am Tag beziehungsweise 80 Stunden in der Doppelwoche erlaubt.

Darüber hinaus haben schwangere und stillende Frauen ein Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nach ihrer täglichen Arbeit.

IAO-Abkommen Nr. 183 enthält wichtige Standards für den Mutterschutz

Am 6. Februar 1952 trat in Deutschland das Mutterschaftsgesetz in Kraft. Ein vergleichbares Gesetz gibt es allerdings nicht nur hierzulande: Das Abkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) regelt in sämtlichen Vertragsstaaten die Mindeststandards im Mutterschutz.

Hier ist unter anderem festgehalten, dass unselbstständig beschäftigte Frauen eine gewisse Zeit von der Arbeit freigestellt werden.

Das Abkommen enthält außerdem Normen zum Gesundheitsschutz, zu finanziellen und medizinischen Leistungen, zum Beschäftigungsschutz sowie zur Nichtdiskriminierung und zum Schutz stillender Mütter.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa-tmn
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