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Corona: Homeoffice-Pauschale – wer profitiert und wer nicht?


Kosten absetzen
Homeoffice-Pauschale: Wer profitiert – und wer leer ausgeht


Aktualisiert am 17.12.2020Lesedauer: 4 Min.
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Ein Mann arbeitet am Küchentisch (Symbolbild): Wer kein echtes Arbeitszimmer hat, soll im Corona-Jahr 2020 trotzdem Kosten absetzen können.Vergrößern des Bildes
Ein Mann arbeitet am Küchentisch (Symbolbild): Wer kein echtes Arbeitszimmer hat, soll im Corona-Jahr 2020 trotzdem Kosten absetzen können. (Quelle: Westend61/getty-images-bilder)

Die Koalition ist sich einig: Steuerzahler sollen Homeoffice-Kosten absetzen können. Allerdings nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale. Wer profitiert dann überhaupt noch?

Es klingt erst einmal nicht schlecht: 5 Euro pro Homeoffice-Tag können Arbeitnehmer für dieses und kommendes Jahr pauschal von der Steuer absetzen, maximal 600 Euro im Jahr.

Diese Homeoffice-Pauschale soll die Mehrkosten auffangen, die Arbeitnehmer zum Beispiel bei Strom, Wasser und Gas hatten, weil sie wegen der Pandemie viel von zu Hause aus arbeiten mussten. Ein echtes häusliches Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Einen Haken hat die Sache aber.

Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale

Die Pauschale soll nicht zusätzlich zum sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt werden, sondern wird darin eingerechnet. Darauf hat das Bundesfinanzministerium von Anfang an bestanden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt, steht jedem Angestellten zu und beträgt 1.000 Euro. Konkret heißt das: Die Entlastung kommt gar nicht bei jedem an.

Denn nur wer zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale noch so hohe weitere Werbungskosten hat, dass er über die 1.000-Euro-Grenze kommt, spart zusätzlich Steuern. Ein wichtiger Posten, den Sie normalerweise als Werbungskosten absetzen konnten, fällt für die Tage im Homeoffice aber weg: die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer – besser bekannt als Pendlerpauschale. Schließlich können Sie entweder zu Hause gearbeitet haben oder ins Büro gefahren sein.

Was lohnt mehr: Homeoffice- oder Pendlerpauschale?

Doch für wen wäre die Pendlerpauschale günstiger, für wen die Homeoffice-Pauschale? Stellt man allein die beiden Pauschalen gegenüber, ist die Rechnung einfach. Bis zu einem Arbeitsweg von 16 Kilometern lohnt sich die Homeoffice-Pauschale mehr, ab dem 17. Kilometer die Pendlerpauschale.

Denn: Pro Kilometer gibt es für Pendler 30 Cent; multipliziert mit 17 macht das 5,10 Euro am Tag – also 10 Cent mehr als mit der Homeoffice-Pauschale pro Tag drin sind. Bei 16 Kilometern wären es hingegen nur 4,80 Euro.

So weit, so simpel. Allerdings hört die Rechnung hier nicht auf. Denn man muss noch bedenken, dass die Homeoffice-Pauschale maximal für 120 Tage gewährt wird (5 Euro pro Tag x 120 Tage = 600 Euro). Selbst wenn sie sich also rechnerisch pro Tag mehr lohnt als die Pendlerpauschale, kann man davon nicht für die vollen üblicherweise als Arbeitstage anerkannten 225 Tage profitieren.

Ist das ÖPNV-Ticket trotzdem absetzbar?

Andererseits sparen sich Arbeitnehmer im Homeoffice wiederum die Kosten für Benzin oder Bus- und Bahntickets. Unklar ist bislang, was allerdings gilt, wenn man sich Anfang des Jahres ein Jobticket gekauft hat, das kurzfristig nicht kündbar war – oder generell ein Abo für den öffentlichen Nahverkehr besitzt, um damit zur Arbeit zu fahren.

"Wir gehen davon aus, dass Sie das ÖPNV-Ticket – so wie jetzt auch – voll ansetzen können", sagt Dennis Konrad, Geschäftsführer des digitalen Steuerstartups ExpressSteuer. Daniel Schollenberger, Steuerexperte bei Wolters Kluwer, Anbieter der Software "SteuerSparErklärung", vermutet hingegen, dass es nur zum Teil absetzbar sein könnte.

Sind Telefonkosten mit der Homeoffice-Pauschale abgegolten?

Nicht ganz klar ist außerdem, wie Telefon- und Internetkosten behandelt werden müssen. Diese durften Arbeitnehmer bisher pauschal zu 20 Prozent bei der Steuer ansetzen, maximal bis zu 20 Euro im Monat. Im Jahr käme man so also auf 240 Euro.

Allerdings sollen diese Kosten nun offenbar in der Homeoffice-Pauschale aufgehen. So hieß es beispielsweise von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, man fördere mit der Homeoffice-Pauschale Kosten für Strom, Telefon und Internet. Das würde bedeuten, dass Homeoffice-Arbeiter, die die vollen 120 Tage ansetzen, Telefon- und Internetkosten nur für die restlichen 105 Arbeitstage absetzen dürften.

Laut ExpressSteuer-Gründer Konrad dürfte dabei auch der einzelne Sachbearbeiter im Finanzamt eine Rolle spielen. "Wir gehen davon aus, dass die Finanzämter weniger Rückfragen haben. Schließlich wird es einen enormen Andrang geben, weil Millionen Kurzarbeiter erstmals zu einer Steuererklärung verpflichtet sind", sagt er. Auch dass man jeden Homeoffice-Tag detailliert belegen müsse, glaubt Konrad nicht.

Bei kurzem Arbeitsweg kann sich Homeoffice-Pauschale lohnen

In jedem Fall separat zur Homeoffice-Pauschale dürfen Arbeitnehmer sogenannte Arbeitsmittel als weitere Werbungskosten absetzen. Darunter fallen zum Beispiel Fachliteratur, Laptop, Bewerbungskosten, Berufskleidung oder Kosten für Fortbildungen, die Sie selbst tragen mussten. Pauschal erkennen die Finanzämter hier 110 Euro an. Wer höhere Ausgaben hatte, gibt alle Posten einzeln in der Steuererklärung an.

"Wer keinen langen Arbeitsweg hat, dafür aber viel Fachliteratur kauft, könnte jetzt erstmals profitieren", sagt Steuerexperte Schollenberger. Denn dann könnten die 600 Euro fürs Homeoffice helfen, die Werbungskosten über die 1.000-Euro-Grenze zu hieven.

Beispielrechnung: Pendlerpauschale ab 14. Kilometer besser

Da von Arbeitnehmerin zu Arbeitnehmer variiert, wie hoch die Werbungskosten genau sind, gibt es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, wer tatsächlich von der Homeoffice-Pauschale profitiert. Beispielhaft sei deshalb für die folgenden Berechnungen angenommen, dass Sie:

  • die pauschal abzugsfähigen 110 Euro für Arbeitsmittel geltend machen,
  • zusätzlich die üblichen 16 Euro für Kontoführungsgebühren
  • sowie pauschale Telefon- und Internetkosten von entweder 240 Euro (ohne Homeoffice)
  • oder 120 Euro (mit voller Homeoffice-Pauschale; vereinfacht gerechnet).

Für diesen Fall schaffen Sie es ab einem Arbeitsweg von 6 Kilometern mithilfe der Homeoffice-Pauschale knapp über die 1.000-Euro-Marke, während Sie das mit der Pendlerpauschale nicht hinbekommen.

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Ab Kilometer 14 dreht sich das Bild allerdings. Dann sind Sie zwar in beiden Fällen oberhalb der 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, die Pendlerpauschale hebt Sie aber noch etwas weiter hinüber – und jeder Euro mehr bringt Ihnen mehr Steuerersparnis.

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Was Ihnen das konkret an Erstattung bringt, hängt davon ab, wie viel Sie im Jahr verdienen und ob Sie Ihre Steuererklärung nur für sich oder mit Ihrem Ehepartner gemeinsam abgeben. Die Stiftung Warentest bietet einen Rechner, mit dem Sie ermitteln können, wie viel Steuerersparnis Ihnen zusätzliche Werbekosten bringen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • steuertipps.de
  • Gespräch mit Dennis Konrad
  • Gespräch mit Daniel Schollenberger
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