Umsetzung der Energiewende Wärmepumpen: Neue Bauordnung erlaubt sie an Grundstücksgrenzen
Wärmepumpen verursachen Lärm, deswegen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Doch diese Schutzmaßnahme soll nun beendet werden.
Besitzer von Wärmepumpen müssen mit einem Bußgeld oder einem Abriss der Heizanlage rechnen, wenn sie zu dicht an der Grundstücksgrenze steht. (Details erfahren Sie in diesem Artikel hier.) Durch die Vorschriften sollen vor allem die Nachbarschaft, aber auch die Allgemeinheit vor einer möglichen Lärmbelästigung durch die Anlage geschützt werden. Diese Schutzmaßnahme kann nun hinfällig sein. Denn eine Überarbeitung der Bauordnung ist geplant.
Zugunsten der Energiewende
Die Bauordnungen einiger Länder sehen vor, dass Wärmepumpen nicht mit einem gewissen Sicherheits- und somit Lärmschutzabstand zum Nachbargrundstück gebaut werden müssen (mindestens drei Meter). Die Geräte dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden – Folge: Die Lärmbelästigung für den Nachbarn könnte deutlich stärker sein.
Damit müssen künftig auch Bewohner in Thüringen rechnen. Denn dem Kabinett liegt ein Entwurf zur Änderung der Bauordnung vor. "Es geht in der Novelle der Bauordnung vor allem um die Erneuerbaren Energien, um eine Vereinfachung", sagte Thüringens Bauministerin Susanna Karawanskij (Linke) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Um die Wärmepumpe – mitsamt Fundament – direkt an die Grundstücksgrenze setzen zu können, darf sie maximal zwei Meter hoch und drei Meter lang sein, heißt es im Entwurf.
Der Gesetzesentwurf muss noch vom Kabinett in Thüringen abgesegnet sowie vom Landtag beschlossen werden. Er gilt demnach noch nicht.
Abstandsregel zum Nachbarn hinfällig?
Einige Bundesländer verzichten in ihrer Bauordnung bereits auf die Abstandsregel zum Nachbargrundstück. Darunter:
- Baden-Württemberg
(Kein Mindestabstand, wenn der Lautstärke-Grenzwert der Technischen Anleitung Lärm, 35 - 45 dB, nachts eingehalten wird) - Bremen
- Hessen
(Wenn die Wärmepumpe maximal 2 Meter hoch und 3 Meter lang ist) - Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Was Besitzer von Wärmepumpen allerdings beachten sollten: Die Abstandsregel schützt nicht nur das Wohnwohl. Sie dient auch dazu, dass die ausreichende Belüftung der Wärmepumpe sichergestellt ist. Eine unzureichende Belüftung kann sich unter anderem negativ auf die Effizienz des Gerätes auswirken.
Änderungen auch bei Solaranlagen
Neben der Abstandsregel für Wärmepumpen soll auch die Abstandregel für Photovoltaikanlagen bei Doppel- und Reihenhäusern wegfallen. Die Module könnten demnach künftig direkt an die Brandwand gebaut werden. Der Sicherheitsabstand von 1,25 Metern wäre damit hinfällig.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- energie-experten.de Ist eine Wärmepumpe ein "gebäudeähnliches Bauwerk"?
- Bauordnung der Länder