Finanzieller Spielraum P-Konto – keine Auszahlung trotz Guthaben
Sie haben noch Guthaben auf Ihrem P-Konto, können sich das Geld aber nicht auszahlen lassen oder etwas überweisen? Wir erklären, woran das liegen könnte.
Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, schützt einen Teil Ihres Geldes vor Pfändung. Das P-Konto lässt Ihnen einen Freibetrag, über den Sie frei verfügen können. So bleibt Ihnen genug Geld, um notwendige Dinge wie Lebensmittel, Strom oder Miete weiter zu bezahlen. Alle Einkünfte, die den Freibetrag übersteigen, unterliegen der Pfändung.
Freibetrag bei einem P-Konto
Seit dem 1. Juli 2023 gilt bei Pfändungsschutzkonten ein monatlicher Freibetrag von 1.410 Euro. Der Betrag wird jährlich angepasst, gilt also bis zum 30. Juni 2024. Haben Sie Kinder, für die Sie unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Freibetrag. Legen Sie eine entsprechende Bescheinigung bei Ihrer Bank oder Sparkasse vor.
Beispiel: Sie haben ein monatliches Gesamteinkommen von 1.800 Euro. Davon bleibt der Freibetrag unangetastet. 390 Euro pro Monat sind pfändbar.
Überschuss auf dem P-Konto
Sollten Sie in einem Monat nicht den gesamten Freibetrag aufbrauchen, nehmen Sie ihn in den nächsten Monat mit. Das ist drei Monate lang möglich, danach kann auch dieser Überschuss gepfändet werden.
Beispiel: Sie haben im Januar insgesamt 1.200 Euro ausgegeben. Die restlichen 210 Euro stehen Ihnen im Februar zusätzlich zu Ihrem Freibetrag zur Verfügung. Verbrauchen Sie im Februar wieder nur 1.200 Euro, haben Sie im März sogar 1.830 Euro über die Sie frei verfügen können. Im Mai verfällt das zusätzliche Guthaben aus dem Januar und im Juni verfällt der Zusatzbetrag aus dem Februar. Diese Überschüsse sind dann ebenso pfändbar wie alles, was über dem Freibetrag liegt.
Guthaben auf dem Konto und trotzdem keine Auszahlung möglich
Sie haben nur Zugriff auf den Freibetrag (aktuell: 1.410 Euro) und eventuell auf einen Überschuss aus den letzten drei Vormonaten. Ob Sie eine weitere Überweisung tätigen oder sich Geld auszahlen lassen können, hängt somit nicht allein vom Kontostand ab. Auch der Betrag, den Sie im aktuellen Monat bereits ausgegeben haben, spielt eine Rolle. Achten Sie deshalb immer darauf, wie viel Geld Sie bereits verbraucht haben und wie viel Ihnen tatsächlich noch zur Verfügung steht.
- bmj.de: Pfändungsfreigrenzen
- verbraucherzentrale.de: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- sparkasse.de: Pfändungsschutzkonto