Übergangsfrist endet EU-Richtlinie: Diese Zigaretten sind bald verboten
Schlechte Nachrichten für Raucher in Deutschland: Ab dem 20. Mai 2020 sind Zigaretten mit sogenannten charakteristischen Aromen in der EU verboten. Das steckt dahinter.
Bereits vor vier Jahren, am 20. Mai 2016, legten das Europäische Parlament und die EU-Staaten eine neue Tabak-Richtlinie fest: Darin stand auch, dass Zigaretten und Drehtabakerzeugnisse keine sogenannten charakteristischen Aromen, wie etwa Menthol oder Vanille, mehr enthalten dürfen.
Allerdings wurde damals eine vierjährige Übergangsfrist vereinbart – diese endet am 20. Mai 2020. Das heißt, dass ab diesem Tag unter anderem Menthol-Zigaretten nicht mehr innerhalb der Europäischen Union (EU) verkauft werden dürfen.
"Vom Tabak unterscheidbaren Aroma"
Von dem Verbot sind allerdings nicht nur mit Menthol versetzte Erzeugnisse betroffen, sondern laut des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) allgemein "Zigaretten und Feinschnitttabak mit einem charakteristischen, vom Tabak unterscheidbaren Aroma".
Hintergrund der Entscheidung war, "vor allem junge Menschen vom Tabakkonsum abzuhalten und letztlich allen EU-Bürgern die schädlichen Folgen des Tabakkonsums vor Augen führen", so der damalige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.
Menthol-Zigaretten stehen wie E-Zigaretten im Verdacht, krebserregende Geschmacksstoffe in sehr hoher Konzentration zu enthalten. Zudem gelten diese Zigaretten als Einsteiger-Droge, die besonders schnell abhängig macht.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche
- Europäische Union: Neue Tabak-Regeln gelten in allen EU-Ländern (20.5.2016)
- Deutscher Zigarettenverband (DZV): EU-Tabak-Richtlinie