Faeser plant Änderung Diese Fragen sollen in den Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest ist eine Voraussetzung dafür, dass Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Nun soll er erweitert werden.
Künftig sollen im Einbürgerungstest auch Fragen zum Holocaust, zum Existenzrecht Israels sowie zum jüdischen Leben in Deutschland vorkommen. Das plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser einem Bericht des "Spiegel" zufolge.
"Aus dem deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust folgt unsere besondere Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden und für den Schutz des Staates Israel", sagte Faeser dem "Spiegel". "Diese Verantwortung ist Teil unserer heutigen Identität".
Neue Frage: Wie wird Holocaustleugnung bestraft?
Dem "Spiegel" liegen die neuen Fragen bereits vor. Es geht etwa darum, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und woraus sich die besondere Verantwortung Deutschlands für Israel begründet. Ebenfalls soll abgefragt werden, wie hierzulande Holocaustleugnung bestraft wird und wer bei den rund 40 jüdischen Makkabi-Sportvereinen Mitglied werden darf.
Faeser sagte dem Magazin, wer Deutsche oder Deutscher werden wolle, müsse wissen, "was das bedeutet und sich zu dieser Verantwortung Deutschlands bekennen". Dieses Bekenntnis müsse "klar und glaubhaft" sein. Deshalb werde nun nach dem Gesetz zum Staatsbürgerschaftsrecht auch der Einbürgerungstest verändert. Eine Verordnung dafür will Faeser "in Kürze" ändern.
Mehr als 90 Prozent der Teilnehmer bestehen Test
Der Einbürgerungstest besteht derzeit aus 33 Fragen, davon drei landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Bei jeder Frage müssen aus vier möglichen Antworten die richtige ausgewählt werden. Wer mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, hat den Test bestanden.
Laut dem Bundesinnenministerium haben in den vergangenen Jahren mehr als 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden. Im Online-Testcenter kann man einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen. Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, müssen über den Test ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
- Spiegel-Vorabmeldung vom 26. März
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa