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Regeln zur Geruchs- und Lärmbelästigung lockern


Bauministerium
Regeln zur Geruchs- und Lärmbelästigung lockern

Von dpa
17.05.2024Lesedauer: 1 Min.
NeubauVergrößern des BildesHäuser werden in einem Neubaugebiet gebaut. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Wenn es zu arg riecht oder zu laut ist, ist der Wohnungsbau verboten. Baden-Württemberg wirbt für Änderung der Vorgaben.

Die baden-württembergische Bauministerin Nicole Razavi (CDU) macht sich für eine Lockerung der Vorschriften zur Geruchs- und Lärmbelästigung stark, um den Bau von Wohnungen in der Nähe von Gewerbebetrieben und in landwirtschaftlich geprägten Orten zu erleichtern.

Erfolgreiche Innenentwicklung scheitere leider oft an unflexiblen Regelungen im Immissionsschutz, erklärte Razavi am Freitag im Bundesrat in Berlin. "Diese starren Regelungen passen nicht mehr in eine Landschaft, in der wirklich jede neue Wohnung zählt."

Bauwillige sollen nach den Vorstellungen der CDU-Politikerin demnach im Einzelfall selbst vor Ort entscheiden und vereinbaren können, dass sie eine Überschreitung der Grenzwerte bis zu einem gewissen Grad akzeptieren.

Dies sei bislang nicht möglich. Werden in der Nähe von gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Grenzwerte für Lärm und Geruch nicht eingehalten, dürfen dort keine Wohnungen gebaut werden.

Sowohl das Wohnungsbau- als auch das Umweltministerium im Südwesten setzen sich in dem gemeinsamen Entschließungsantrag dafür ein, dass der zuständige Bund die Vorschriften moderat lockert. Damit sollen Wohnbau-Vorhaben auch an Standorten ermöglicht werden, an denen die Werte für eine Wohnnutzung überschritten sind. Im Falle eines Weiterverkaufs des Wohnraums soll die Vereinbarung auch für den neuen Eigentümer gelten.

Natürlich wolle man auch weiterhin gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleisten, sagte Razavi. Und auch die bestehenden Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe wolle man verlässlich vor Abwehransprüchen schützen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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