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Verkündet vor 75 Jahren: Wer bestimmt, was im Grundgesetz steht?


Menschen hinter dem Grundgesetz
Vier Frauen und 61 Männer haben Deutschlands Zukunft geplant

Von t-online
13.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago 78664574Vergrößern des BildesGrundgesetz in der Tasche: Beschlossen wurde es schon vor 75 Jahren und bestimmt doch bis heute das Leben aller Deutschen. (Quelle: Ute Grabowsky/photothek.net)

Das Grundgesetz schützt Freiheit und Demokratie, es regelt unser Zusammenleben. Doch wer entscheidet, was sich darin ändert und wann?

Das Grundgesetz ist als Verfassung Deutschlands fundamental, kein anderes Gesetz darf dagegen verstoßen. Die derzeit 146 Artikel bilden die wichtigsten Regeln für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland. Damals wie heute bestimmt nicht eine einzelne Person oder Institution Gesetzestexte, vielmehr sind diese das Ergebnis eines langwierigen politischen Prozesses, an dem verschiedene Akteure beteiligt sind.

Vor 75 Jahren, im Jahr 1949, verfassten 61 Männer und vier Frauen wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs das Grundgesetz als provisorische Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es diente als Grundlage für den demokratischen Neuanfang und legte die Weichen für eine stabile und freiheitliche Gesellschaft. Mit dem Grundgesetz sollte eine Ordnung geschaffen werden, die nie wieder Diktatur, Holocaust und Weltkrieg zulassen würde. Es gilt als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft.

Video | Die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes
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Quelle: t-online

Entwicklung im Parlamentarischen Rat

Die Ausarbeitung des Grundgesetzes erfolgte maßgeblich durch den Parlamentarischen Rat, der von 1948 bis 1949 tagte. Dieser bestand aus den erwähnten 65 Mitgliedern. Unter der Leitung von Konrad Adenauer (CDU) arbeitete der Rat die verschiedenen Artikel des Grundgesetzes aus. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates kamen aus unterschiedlichen politischen Richtungen.

Bürger können mitgestalten

Nach seiner Verabschiedung war und ist das Grundgesetz kein statisches Dokument. Um gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden, kann es neu interpretiert und angepasst werden. In Artikel 79 im Grundgesetz heißt es: "Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt." Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat Voraussetzung.

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Unzulässig sind nach Artikel 79 Absatz 3 Änderungen an den in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätzen. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde, Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. Auch die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ist unabänderbar.

Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter des Grundgesetzes. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und entscheidet, ob staatliches Handeln mit der Verfassung vereinbar ist. Politische Ziele dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Wer darüber bestimmt, was im Grundgesetz steht, ist letztlich eine Frage, die die gesamte Gesellschaft betrifft. Neben den politischen Instanzen können die Bürgerinnen und Bürger durch Wahlen und öffentliche Debatten indirekt mitgestalten, was im Grundgesetz steht.

Transparenzhinweis
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