Wichtiges Promille-Urteil Gericht kippt Fahrrad-Fahrverbot
Wer keinen Führerschein hat, kann ihn auch nicht verlieren. Trotzdem wurde bereits das Fahrradfahren verboten. Ist das rechtens?
Fahrer von Fahrrädern und E-Scootern dürfen nicht pauschal das Recht verlieren, ihre Fahrzeuge zu nutzen, nachdem sie betrunken unterwegs waren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und klargestellt, dass die Fahrerlaubnisverordnung dafür keine Rechtsgrundlage bietet.
Zwei Männer klagen gegen Fahrverbot
Im konkreten Fall wehrten sich zwei Männer gegen ein Fahrverbot. Der eine fuhr mit über zwei Promille auf dem Fahrrad, der andere unter Drogeneinfluss mit einem E-Scooter. Beide besitzen keinen Führerschein und sollten ihre fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge nicht mehr nutzen dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klagen statt.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig
Das Gericht entschied, dass das Verbot die grundrechtlich geschützte Bewegungsfreiheit unverhältnismäßig einschränke. Fahrräder und E-Scooter seien weniger gefährlich als Autos, weshalb ein pauschales Verbot nicht gerechtfertigt sei. Außerdem kritisierte das OVG die vage Formulierung der entsprechenden Vorschrift, die weder die geringere Gefährlichkeit der Fahrzeuge berücksichtige, noch in ihrer Anwendung eindeutig sei.
Ähnliche Urteile in anderen Bundesländern
Das Urteil reiht sich in Entscheidungen aus anderen Bundesländern wie Bayern und Rheinland-Pfalz ein. Es ist unanfechtbar und bekräftigt, dass Rad- und E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss nicht pauschal mit einem Fahrverbot für diese Fahrzeuge rechnen müssen.
Diese Regeln gelten
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um mögliche Alkoholprobleme zu überprüfen. Fällt die MPU negativ aus, verliert der betroffene Fahrer seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, selbst wenn er mit dem Fahrrad unterwegs war.
Auch ohne Führerschein kann eine MPU angeordnet werden. Denn jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt, muss dafür grundsätzlich geeignet sein. Im schlimmsten Fall wurde bislang sogar das Fahrradfahren verboten, wenn die Gefahr bestand, dass der Fahrer erneut unter Alkoholeinfluss fährt.
- Nachrichtenagentur afp
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