Farbangriff auf Privatjet Lange Haftstrafen für Aktivisten der "Letzten Generation"
Zwei Aktivistinnen müssen wegen einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug ins Gefängnis. Die Aktion hatte für Aufsehen gesorgt.
Wegen einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt sind zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen zwei weitere Demonstranten wurden Geldstrafen verhängt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche kann Berufung eingelegt werden.
Eine 24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis, die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Richterin des Amtsgerichts Niebüll, Larissa Herzog. Zudem erhielt eine 22 Jahre alte Aktivistin eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. "Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden", erklärte die Richterin.
Weitere Urteile und Freisprüche
Ferner wurden ein 62-Jähriger und ein 44-jähriger Aktivist zu Geldstrafen von 2.100 Euro beziehungsweise 1.600 Euro verurteilt. Die Richterin folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ein weiterer 29 Jahre alter Angeklagter wurde freigesprochen, da er nicht an der Tat beteiligt gewesen sei, sondern als Fotojournalist vor Ort gewesen sei.
Ebenso wurde einer 28-Jährigen eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen. Gegen sie läuft jedoch ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Während des Prozesses erklärte eine angeklagte Medizinstudentin: "Ich bin 22 und möchte noch 60 Jahre auf der Welt sein." Ihre Rede beendete sie vor Gericht mit den Worten: "Wenn Sie uns nicht freisprechen, dann wird’s die Geschichte tun."
Die zweite Verurteilte äußerte sich ebenfalls vor Gericht. "Es ist also ein Trugschluss zu behaupten, dass der Rechtsstaat durch unsere Proteste gefährdet wird. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne effektiven Klimaschutz kann es zukünftig keinen Rechtsstaat geben“, so die 24-jährige Aktivistin.
Verteidigung forderte Freisprüche
Die Verteidigung beantragte für die beiden Hauptangeklagten sowie für den 62-Jährigen einen Freispruch. Einer der Verteidiger argumentierte, dass private Personen in die Güter Dritter eingreifen dürfen, wenn dies der Gefahrenabwehr dient – und die Klimakrise stelle eine gegenwärtige Gefahr dar.
Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft den sechs Angeklagten vorgeworfen, an zwei Aktionen im Juni 2023 beteiligt gewesen zu sein. Zunächst hätten sie sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt verschafft und dort ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht sowie verschiedene Banner angebracht.
Acht Tage später sollen die Angeklagten dann auf dem Golfplatz des Hotels Budersand Löcher gegraben sowie einen Baum und mehrere Blumen gepflanzt haben als Protestaktion. Dabei sei ein Schaden von gut 1.600 Euro entstanden.
Das Urteil erging aufgrund der Aktion auf dem Flughafen – das Verfahren um den Protest auf dem Golfplatz wurde eingestellt, da die Sanktionen im Vergleich zur anderen Aktion als geringfügig betrachtet wurden.
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- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung der Letzten Generation