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Mietrecht-Urteile: Ist das Abstellen von Fahrrädern untersagt?


Mietrechts-Tipp
Dürfen Vermieter das Abstellen von Rädern untersagen?

Um Fahrräder, die im Weg stehen, gibt es in Mietshäusern immer wieder Streit. So mancher Vermieter verbietet das Abstellen im Hof – doch welche Rechte haben Mieter? Ein Urteil des Landgerichts Hannover zeigt die Rechtslage.

Aktualisiert am 09.01.2025|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa-tmn, jb
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Zu viele Räder im Hof sind manchen Vermietern zwar ein Dorn im Auge. Dennoch: Ein vollumfängliches Verbot, Fahrräder oder Anhänger abzustellen, ist nicht wirksam, entschied das Landgericht Hannover (Az.: 20 S 39/05). Auf das Urteil weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Fahrrad: Viele Mieter stellen ihre Räder am Hof ab.Vergrößern des Bildes
Fahrrad: Viele Mieter stellen ihre Räder am Hof ab. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Allerdings dürfen Mieter ihre Räder nicht ohne Weiteres überall abstellen. Denn stellt der Vermieter zumutbare Abstellmöglichkeiten zur Verfügung, kann er die Mieter im Rahmen des Mietvertrags oder der Hausordnung auf diese Stellplätze verweisen. Das Abstellen an anderen Stellen kann dann verboten werden.

Das kann auch heißen, dass ein Abstellplatz im Kellerraum oder im Außenbereich genügen kann, selbst wenn dieser nur über eine Treppe zu erreichen ist. Nicht zumutbar ist dies jedoch für Fahrradanhänger, wie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 6 C 430/05) urteilte.

Wo dürfen Mieter ihre Fahrräder abstellen?

Laut dem Mieterverein Dresden können Fahrräder in der eigenen Wohnung oder im Keller abgestellt werden. Dafür muss für die Fahrräder eine geeignete Unterstellmöglichkeit vorhanden sein. "Entgegenstehende Festlegungen, z.B. in der Hausordnung, sind in der Re- gel unwirksam", so die Experten.

Ist ein Fahrradraum vorhanden, möchten die Mieter diesen jedoch aufgrund der Wertigkeit des Rades nicht nutzen, können sie es stattdessen im Keller aufbewahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • mieterverein-dresden.de
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