Schmuck und Bargeld gefunden 120.000 Euro: Rentner darf in Müllsack entdeckten Schatz behalten
Ein spektakulärer Fund darf beim Finder bleiben. Bis heute konnte die Polizei nicht klären, wieso in Hessen ein Schatz in einer Hecke versteckt wurde.
Ein Rentner aus der Nähe von Hanau schwebt wohl im Glück. Denn er darf eine Mülltüte behalten, die er im vergangenen November bei Gartenarbeiten entdeckt hatte. Die Tüte selbst dürfte für ihn weniger interessant sein, ihr Inhalt aber schon. Darin hatte er nämlich wertvollen Goldschmuck und 100.000 Euro Bargeld gefunden.
Weil auch fast zehn Monate später der Besitzer des Schatzes nicht ermittelt werden konnte, habe man den Inhalt nun an den Herrn übergeben, sagte ein Polizeisprecher in Offenbach dem Hessischen Rundfunk (HR). Hintergrund ist der Paragraf 973 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Abschnitt sieht vor, dass Finder von Wertsachen diese behalten dürfen, wenn der eigentliche Besitzer innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden konnte.
120.000 Euro in Hecke: Überfall auf Kaserne war es nicht
Der Senior hatte die wertvolle Tüte nach seinem Fund direkt an die Polizei übergeben, die den Fall bereits im vergangenen Jahr öffentlich gemacht hatte. Die Polizei vermutete, dass der 20.000 Euro teure Schmuck in den 1950er- und 1960er-Jahren in den USA hergestellt wurde. Der Zustand der Tüte lasse darauf schließen, dass diese mehrere Jahre lang dort gelegen habe. Nur: Wer hat sie dort versteckt und warum?
Spekuliert wurde zunächst, dass der Fund mit einem Kasernen-Überfall in den 1980er-Jahren in Zusammenhang stehen könnte. Diese Spur verlief sich aber schnell – denn bei den entdeckten Geldscheinen handelte es sich einem Polizeisprecher zufolge um Euro-Scheine. Und die gab es schließlich vor 40 Jahren noch nicht. Auch eine Nachverfolgung der Scheinnummern brachte kein Ergebnis.
Der Fund bleibt also rätselhaft, der Finder selbst wurde von der Polizei gegenüber dem HR aber gelobt: "Er hat alles richtig gemacht, indem er den Fund angezeigt hat und dann auch den Lohn dafür bekommen." Was der Rentner aus Hessen mit seinem enormen Finderlohn machen will, ist nicht bekannt.
- hessenschau.de: "Rentner findet Schmuck und Bargeld in Hecke - und darf alles behalten"
- presseportal.de: Pressemitteilung der Polizei Südosthessen, 24.11.2021
- gesetze-im-internet.de: § 973 Eigentumserwerb des Finders