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Fall Maddie: "Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"


Fall Maddie
Brisantes Gutachten: "Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 29.09.2024 - 11:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Christian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu habenVergrößern des BildesChristian B. (Mitte) vor dem Landgericht in Braunschweig: Er wird verdächtigt, das britische Mädchen Maddie McCann in Portugal ermordet zu haben (Quelle: imago-images-bilder)

Christian B. könnte bald frei kommen – obwohl er im Fall Maddie verdächtigt wird und laut Gutachter in der "absoluten Top-Liga der Gefährlichkeit" spielt.

Derzeit steht Christian B. in Braunschweig vor Gericht. Ihm werden drei Vergewaltigungen und zweimaliger sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Bereits zuvor war er wegen Dutzender anderer Taten verurteilt worden, noch sitzt er in Haft.

Am Freitag beurteilte ihn nun ein psychiatrischer Sachverständiger vor dem Braunschweiger Landgericht. Und was Christian Riedemann, Chefarzt und Leiter des Maßregelvollzugzentrums Bad Rehburg, über B. zu sagen hatte, ist schockierend.

30 bis 50 Prozent, dass B. innerhalb zwei Jahren rückfällig wird

"Er gehört in die absolute Top-Liga der Gefährlichkeit", fasste Riedemann seine Erkenntnisse über den Mann zusammen, der auch im Fall Maddie unter Verdacht steht. Die "Braunschweiger Zeitung" zitierte den Gutachter, die Wahrscheinlichkeit liege bei 30 bis 50 Prozent, dass B. in Freiheit innerhalb von zwei Jahren weitere Straftaten begehen könnte. In einem Modell, in dem der Angeklagte im Vergleich zu 1.078 anderen Straftätern betrachtet wurde, waren "98 bis 99 Prozent prognostisch günstiger einzuschätzen", zitierte die "Bild" den Arzt.

Grundlage für die Beurteilung Riedemanns waren keine Gespräche mit B. – denn der 47-Jährige sperrt sich dagegen. Stattdessen flossen Gefängnisakten ein, in denen der Verdächtige als zynisch, unzugänglich und arrogant gegenüber Aufsehern beschrieben wird. Es heißt, er sei misstrauisch, fordernd, passiv-aggressiv und ständig bestrebt, Unruhe zu stiften.

Missbrauchsfantasien "in Top-Eins-Prozent der Abartigkeiten"

Zudem analysierte der Sachverständige Texte, die B. geschrieben haben soll. Sie handeln von Missbrauchsfantasien an Kindern und Frauen und sind laut Riedemann zu "gruselig", um daraus vor Gericht vorzulesen. Er sagte, der Inhalt gehöre "in die Top-Eins-Prozent der sexuellen Abartigkeiten", und er habe "schon viele solche Dinge gelesen".

Seiner Einschätzung nach sei B. eine Störung der sexuellen Präferenz mit sadistischen und pädophilen Anteilen zu attestieren. Das heißt: Christian B., der schon im Jugendalter nachweislich Kinder missbraucht hat, zieht Befriedigung daraus, andere zu quälen, zu unterwerfen und zu erniedrigen.

Kommt B. trotzdem im Frühjahr 2025 frei?

Das Gutachten bedeutet für den Angeklagten möglicherweise Sicherungsverwahrung: Sollte er verurteilt werden, müsste er wohl auch nach dem Absitzen seiner Strafe eingesperrt bleiben – weil es zu gefährlich wäre, ihn freizulassen.

Sollte B. allerdings freigesprochen werden, würde dieses Gutachten keine Rolle spielen. Und danach sieht derzeit einiges aus. Im Juli hob das Gericht den Haftbefehl gegen B. auf. In keinem der fünf derzeit verhandelten Fälle bestehe noch dringender Tatverdacht, argumentierte die Kammer. Zu dem Zeitpunkt im Sommer erschienen dem Gericht die bis dahin vorgelegten Beweise also nicht ausreichend zu sein.

Trotzdem sitzt B. weiter in Haft, weil er 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin verurteilt worden war. Die Haftstrafe dafür dürfte er allerdings im Frühjahr 2025 abgesessen haben.

Der Fall Maddie – kommt B. deswegen vor Gericht?

Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess gegen B. vor allem, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist allerdings nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen in dem Fall laufen noch und könnten zu einem nächsten Prozess gegen B. führen.

Plädoyers im aktuellen Braunschweiger Prozess werden in der zweiten Oktoberwoche erwartet.

Verwendete Quellen
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