Cum-Ex-Skandal 388 Millionen Euro Steuerschaden: Anwalt verurteilt
Er soll mit seinen Gutachten bei Steuerhinterziehungen geholfen haben. Nun wurde ein Anwalt zu einer Haftstrafe verurteilt.
Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen einen früheren Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde erstmals ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-Ex-Komplex strafrechtlich belangt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Neben dem früheren Freshfields-Spitzenjuristen wurde ein ehemaliger Maple-Banker verurteilt. Er bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung. Er hatte bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt.
Der Ex-Topanwalt hatte die Maple Bank bei Cum-Ex-Deals beraten, bei denen lange unklar war, ob sie illegal waren. Freshfields erstellte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit der Aktien-Deals. Der Anwalt habe "bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet (…), um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben", hatte die Generalstaatsanwaltschaft erklärt.
Steuerschaden von 388 Millionen Euro
Die Maple Bank verursachte mit Cum-Ex-Geschäften laut Anklage einen Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro – bis sie 2016 selbst in die Pleite stürzte, weil wegen einer Steuerrückstellung zu Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.
Der Verein Finanzwende begrüßte das Urteil. "Dieses Urteil ist richtig und wichtig – weil es zeigt, dass niemand über dem Gesetz steht", erklärte Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick. Juristen, die heute an den nächsten Steuertricks arbeiteten, erhielten durch das Urteil die Botschaft, dass der Staat nicht wehrlos sei.
Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, ließen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke. Erst im Jahr 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
- Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP