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Direkt nach Anschlag: Hanau-Ermittler glichen DNA des Vaters mit Spuren ab


Direkt nach dem Anschlag
Hanau-Ermittler glichen DNA des Täter-Vaters mit Spuren ab

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 19.02.2021Lesedauer: 3 Min.
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Polizei in direkter Nähe des Wohnhauses von Hans-Gerd R.: Monate nach dem Anschlag ging er gegen die Entnahme seiner Blutprobe vor.Vergrößern des Bildes
Polizei in direkter Nähe des Wohnhauses von Hans-Gerd R.: Monate nach dem Anschlag ging er gegen die Entnahme seiner Blutprobe vor. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Vater des Attentäters von Hanau teilte das Weltbild seines Sohnes und war am letzten Tatort. Offiziell wurde nie gegen ihn ermittelt. Laut Informationen von t-online ist das aber nur ein Teil der Wahrheit.

Kurz nach dem rassistischen Anschlag in Hanau mit zehn Toten vor einem Jahr geriet der Vater des Attentäters ins Visier der Ermittler. Nach Informationen von t-online ordnete der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof auf Antrag des Generalbundesanwalts bei Hans-Gerd R. eine Blutprobe an. Das so mittels molekulargenetischer Untersuchung gewonnene DNA-Identifizierungsmuster sollte mit anderen sichergestellten DNA-Spuren abgeglichen werden. Der Auftrag dazu ging wenig später an einen Sachverständigen des Bundeskriminalamts.

Polizei führte R. vom Tatort ab

Der Generalbundesanwalt hatte herausfinden wollen, ob der Täter bei seinem rassistischen Anschlag Unterstützung erhielt. Sein Vater war damals von der Polizei aus dem gemeinsamen Wohnhaus gebracht worden, wo sein Sohn und seine Frau tot gefunden wurden. Anschließend wurde er psychiatrisch behandelt und verhört. Der heute 73-Jährige galt dabei stets als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

Zum Ergebnis des DNA-Spurenabgleichs wollte sich ein Sprecher der Bundesanwaltschaft nicht äußern. Gegen den Vater ergaben sich demnach "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten". Deswegen sei auch nie gegen ihn ermittelt worden. Trotzdem könnte der Abgleich der DNA-Spuren – der laut einem Beschlussdokument des Bundesgerichtshofs wohl gegen den erklärten Willen des Mannes erfolgte – öffentlich ein neues Licht auf seine Rolle für die Tat werfen.

Ein gemeinsames Weltbild

Denn ebenso wie sein Sohn war auch R. senior in den Jahren zuvor mit aggressiven Beschwerden und Anzeigen auffällig geworden. Der hatte ihn schließlich mehrfach in seinem wirren Schreiben erwähnt, mit dem er seine Tat zu rechtfertigen versuchte. Es ging dabei um eine von Verfolgungswahn geprägte Verschwörungstheorie mit rassistischem Tenor.

Dem Weltbild seines Sohnes steht R. noch heute offenbar näher, als bislang bekannt war. Erst kürzlich geriet er in die Schlagzeilen: Der "Spiegel" berichtete, er habe in seiner Vernehmung ähnliche Wahnvorstellungen geäußert wie sein Sohn. Er behauptete demnach, sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation geworden. "Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen", schrieb der "Spiegel".

Wirre Schreiben und Anzeigen

Das knüpft direkt an die Gedankenwelt des Attentäters an, der sich von einer Geheimorganisation überwacht und gesteuert wähnte, zeitgleich aber rassistische Motive für den Anschlag nannte. Recherchen von t-online hatten am Tag nach dem Anschlag ergeben, dass der Attentäter weite Teile seines Schreibens Monate zuvor an den Generalbundesanwalt schickte. Laut "Spiegel" verfassten Vater und Sohn sogar bereits 2004 gemeinsam eine entsprechende Anzeige in Offenbach.

Seit dem Anschlag habe der Vater nun wieder zahlreiche Anzeigen und Beschwerden mit rassistischem Inhalt gestellt – unter anderem nenne er die Opfer "Täter" und fordere, die Gedenkstätten zu entfernen, da er darin "Volksverhetzung" sehe. Er wolle Tatwaffen und Munition seines Sohnes zurück und verlange, dass dessen Internetseite wieder freigeschaltet werde. Dort hatte der Attentäter seine wirren Schreiben veröffentlicht.

Eine seiner Anzeigen brachte den Vater des Attentäters nun allerdings selbst in Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte entsprechende Medienberichte, ohne den Namen R. zu nennen: Demnach habe ein 73-Jähriger in einer Anzeige Hinterbliebene der Anschlagsopfer als "wilde Fremde" bezeichnet. Daraufhin habe sie Ermittlungen aufgenommen, die Geschädigten hätten Strafantrag gestellt. Mittlerweile ist Anklage erhoben. Weitere Ermittlungen gegen R. aufgrund des Anschlags sind hingegen unwahrscheinlich. Laut Bundesanwaltschaft sind alle notwendigen Ermittlungsschritte bereits erfolgt.

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