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Notfallplan Gas: Diese Gasabnehmer müssen mit Rationierungen rechnen


Notfallplan Gas
Diese Gasabnehmer müssen mit Rationierungen rechnen

Von afp, fls

Aktualisiert am 17.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Flamme auf einem Gasherd (Symbolbild): Privathaushalte sollen weitgehend von Gasrationierungen verschont bleiben.Vergrößern des Bildes
Flamme auf einem Gasherd (Symbolbild): Privathaushalte sollen weitgehend von Gasrationierungen verschont bleiben. (Quelle: Jürgen Held/imago-images-bilder)

Die Industrie träfe es zuerst, auch Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder wären von einem Gas-Stopp betroffen. Doch auch sogenannte Kleinstverbraucher, die mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wären betroffen.

Bei einer Gasnotlage in Deutschland sind Privathaushalte vor einer kompletten Abschaltung ihrer Gaszufuhr geschützt. Ebenso wenig müssen Bildungsstätten sowie medizinische Einrichtungen Einschränkungen befürchten. Treffen könnte es neben der Industrie allerdings den Freizeitbereich sowie gewerbliche Verbraucher, die mehr als 10.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr benötigen.

Das legte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dar. Eine Gasmangellage bezeichnete Müller als "eine echte Krise". "Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden."

Die Bundesregierung hatte kürzlich wegen des Ukraine-Kriegs den Notfallplan Gas aktiviert und die Frühwarnstufe ausgerufen. Denn nicht nur im Fall eines Stopps der Lieferungen durch Russland, sondern auch bei einem Gasembargo von europäischer Seite gegen russische Lieferungen entstünde eine ernste Knappheit.

Privathaushalte könnten doch betroffen sein

Im Fall einer Mangellage entscheidet die Bundesnetzagentur dann darüber, wer noch wie viel Gas bekommt. In den vergangenen Wochen hatte die Behörde dazu Daten zum Gasverbrauch in Deutschland erhoben und Kriterien für die Reihenfolge möglicher Abschaltungen oder Reduktionen festgelegt.

Müller stellt nun in der "FAZ" klar, dass weite Teile des Landes von Rationierung ausgenommen wären. Folgende Gasabnehmer in Deutschland müssen demnach keinerlei Einschränkungen befürchten:

  • Feuerwehr und Polizei,
  • Krankenhäuser,
  • Schulen und Kitas,
  • Gefängnisse,
  • Einrichtungen der Bundeswehr.

Zudem müssten auch "private Verbraucher und Kleinstverbraucher, die bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen", keinerlei Beschränkungen erwarten, sagte der Behördenchef. "Das deckt auch berufliche oder gewerbliche Zwecke im privaten Haushalt ab, also zum Beispiel Selbständige."

Auf Nachfrage von t-online konkretisierte ein Sprecher der Bundesnetzagentur: Sämtliche Privathaushalte sind von etwaigen Gasrationierungen ausgenommen. Die Schwelle von 10.000 Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr gelte zusätzlich für jene Endverbraucher, die geringe Mengen Gas für gewerbliche, berufliche oder landwirtschaftliche Zwecke nutzten.

Bäckereien und Supermärkte geschützt

Ebenfalls geschützt sind laut Müller Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Darunter fallen etwa Bäckereien und Supermärkte.

Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder müssten sich allerdings auf Abschaltungen einstellen. "Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen", sagte der Chef der Netzagentur.

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Bei Großverbrauchern in der Industrie geht es den Angaben zufolge um sechs Kriterien, nach denen sich die Abschaltung richtet. Das sind neben der Dringlichkeit der Maßnahme auch die Größe der Firma, die Vorlaufzeiten - denn einige Unternehmen benötigen mehr Zeit für das geordnete Herunterfahren – sowie die damit verbunden wirtschaftlichen Schäden.

Schließlich gehe es um die Kosten und die Wiederinbetriebnahme sowie um die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, führte Müller aus und verwies etwa auf Lebensmittel und Medikamente. Es sei dabei nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. "Es gilt bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden", sagte Müller. "Einfach wird das nicht."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement des Sprechers des Bundesnetzagentur
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