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Russland-Sanktionen: Was Privatleute bei einem Gas-Notfall befürchten müssen


Ministerium konkretisiert Pläne
Was Privatleute bei einem Gas-Notfall befürchten müssen

Von reuters, mak

Aktualisiert am 10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Gas-Pipeline in Russland (Symbolbild): Deutschland will unabhängig von russischem Gas werden.Vergrößern des Bildes
Gas-Pipeline in Russland (Symbolbild): Deutschland will unabhängig von russischem Gas werden. (Quelle: ITAR-TASS/imago-images-bilder)

Fließt kein Gas mehr aus Russland, hat die Versorgung von Privathaushalten im Notfallplan Gas höchste Priorität. Jetzt aber wird klar: Auch sie müssten in einer Problemlage verzichten.

Die Bundesregierung will im Fall einer Notsituation bei der Gasversorgung mit Hilfe von Verordnungen reagieren können und damit den Notfallplan Gas ergänzen. Der Notfallplan Gas sei nicht von einer dauerhaften Gasmangellage ausgegangen, sagte der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Patrick Graichen, am Dienstag auf einer Stadtwerke-Tagung, die das "Handelsblatt" organisiert hat.

Daher müsse das nochmal diskutiert werden, was aber nicht heiße, dass die Reihenfolge eine andere sei. "Geschützte Kunden bleiben geschützte Kunden. Die Frage ist, auf was hat ein geschützter Kunde Anspruch." Das müsse ergänzt werden. "Ja, natürlich werden Haushalte mit Wärme versorgt, aber es gibt eben keinen Anspruch auf 25 Grad, sondern nur auf 20 oder 19."

Erste Stufe des Notfallplans greift seit Ende März

Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation – also konkret: Wer im Zweifelsfall noch Gas bekommt und wer nicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

In einem Notfall würde es zuerst die Industrie treffen. Sie zählt zu den sogenannten nicht geschützten Kunden und benötigt dabei mehr als ein Drittel des in Deutschland verbrauchten Gases.

Der Notfallplan kennt drei Eskalationsstufen, die je nach Eingriff des Staates variieren. Ende März hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die erste Stufe des Notfallplans in Kraft gesetzt.

Eigenverantwortung statt Kontrollen?

Bereits Mitte April hatte die Bundesnetzagentur, die mitverantwortlich für die Umsetzung des Gas-Notfallplans ist, mögliche Einschränkungen für Privatkunden ins Spiel gebracht. In einem Interview mit der Wochenzeitung "Die Zeit" entgegnete Netzagentur-Präsident Klaus Müller auf die Frage, ob Saunen und große Single-Wohnungen künftig noch ständig beheizt werden könnten: "Nein, ich glaube, dass das in einer Gasnotlage auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen wäre."

Das eigentliche Problem sei, wie man das durchsetzt, betonte Graichen nun. "Auch bei Corona haben wir gewisse Regeln gehabt, die wir nicht in der Lage gewesen wären durchzusetzen, wenn alle dagegen verstoßen hätten."

Eine Kontaktbegrenzung etwa auf zehn Personen sei nicht polizeilich überwachbar gewesen, aber trotzdem hätten sich 80 bis 90 Prozent der Menschen daran gehalten. "Und so, glaube ich, werden wir in einer solchen Notsituation dann auch entsprechende Regeln aufstellen müssen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur Reuters
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