Bilanzen nichtig Landgericht München fällt wichtiges Wirecard-Urteil
Das Münchner Landgericht erklärte die Bilanzen des insolventen Zahlungsdienstleisters für falsch. Jetzt kann der Insolvenzverwalter von Anlegern Dividendenzahlungen zurückfordern.
Die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard aus den Jahren 2017 und 2018 waren nach Erkenntnissen des Landgerichts München I falsch. Das Gericht erklärte die Jahresabschlüsse aus den beiden Jahren und die Dividendenbeschlüsse der jeweiligen Hauptversammlungen am Donnerstag für nichtig.
Das hat eine große Bedeutung für die Aktionäre sowie das Finanzamt. Denn der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der das Urteil erwirkt hatte, könnte die Dividenden für die beiden Jahre – zusammen rund 47 Millionen Euro – von den Aktionären zurückfordern.
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Ob die fehlenden 1,9 Milliarden Euro, wie von Jaffé behauptet, nie existierten oder nur auf anderen Konten lagen, wie der damalige Vorstandschef Markus Braun vermutet, sei dabei unerheblich, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek.
Wirecard war 2020 zusammengebrochen
Wirecard habe in jedem Fall gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen. "Wenn es die Gelder gibt, hätten sie auf den Konten gefunden werden müssen", so Krenek. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten die Abschlüsse der beiden Jahre testiert.
Der Konzern war 2020 nach dem Eingeständnis von Scheinbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zusammengebrochen, der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft.
Wirecard hatte 2017 und 2018 hohe Gewinne von zusammen mehr als 600 Millionen Euro ausgewiesen und einen zweistelligen Millionenbetrag an Dividenden ausgeschüttet. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gab es diese Gewinne tatsächlich gar nicht.
- Nachrichtenagenturen Reuters und dpa