Von Haushaltssperre ausgenommen Holz- und Pelletheizung: Was Sie zur Förderung wissen müssen
Auch für Biomasseheizungen können Eigentümer staatliche Fördermittel bekommen. Was jetzt gilt und was später.
Die gute Nachricht für alle, die über eine Pelletheizung nachdenken: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der aktuell verhängten Haushaltssperre ausgenommen. Hier können 2023 weiterhin Förderanträge für neue Heizungen in Bestandsbauten gestellt und bewilligt werden, so die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.
Aktuell liegt die Förderrate für sogenannte Biomasseheizungen mit Scheitholz, Pellets und Holzschnitzel ab fünf Kilowatt Nennwärmeleistung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei zehn Prozent der förderfähigen Kosten.
Bis zum Jahresende werden diese Biomasseheizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung gefördert.
Zudem müssen sie mit einem jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent besonders effizient sein und einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhalten.
Eine Liste der förderfähigen Anlagen kann man auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herunterladen.
Wie sieht es 2024 aus?
Ab nächstem Jahr ist eine Änderung der finanziellen Förderung für Holzheizungen geplant.
Wer ab 1. Januar 2024 im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine neue Scheitholzheizung, Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche anschafft, soll eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erhalten, heißt es vom Informationsprogramm Zukunft Altbau.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von weiteren 30 Prozent.
Den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die ihre Heizung schneller austauschen als vorgeschrieben, gibt es für Biomasseheizungen nur, wenn sie in Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Der Bonus beträgt für die zeitnahe Heizungsmodernisierung im Jahr 2024 25 Prozent und verringert sich fortlaufend. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.
Der Emissionsminderungszuschlag gilt für Biomasseheizungen mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³. Sie werden zusätzlich mit pauschal 2.500 Euro gefördert.
Diese Förderungen lassen sich addieren, die maximale Förderhöhe beträgt 70 Prozent der Kosten.
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Das ist neu am Antragsverfahren
Auch das Antragsverfahren soll geändert werden. Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Der Vertrag muss rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird.
Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthält. Mit einer Maßnahme vor der Förderzusage durch die Förderbank KfW oder das BAFA zu beginnen, soll zulässig sein, dies erfolgt aber auf eigenes Risiko.
Ebenfalls ändern soll sich die Antragstellung: Ab 1. Januar 2024 soll die KfW für die Zuschussvergabe zuständig sein. Bislang vergab das BAFA diese Fördergelder. Nur für den Bau von Gebäudenetzen – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung – verbleibt die Förderung beim BAFA.
Förderung auch im Rahmen einer Komplettsanierung
Auch im Rahmen einer Komplettsanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses soll es für neue Heizungen Geld vom Staat geben, so Zukunft Altbau. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung liegt bei bis zu 45 Prozent.
Wichtig: Die neuen Regelungen sind noch nicht im Bundesanzeiger erschienen – erst dann erlangt die Förderung Gültigkeit.
Hauseigentümer sollten aktuelle Bedingungen und auch regionale Förderprogramme prüfen, zum Beispiel mit dem kostenlosen FördermittelCheck von co2online.
- Nachrichtenagentur dpa