Schuldenregulierung Privatinsolvenz: Folgen für Ihre Angehörigen
Eine Privatinsolvenz hat finanzielle und persönliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Welche Konsequenzen entstehen für Kinder und nahe Verwandte?
Das Privatinsolvenzverfahren wird über das Vermögen einer natürlichen Person eröffnet und betrifft daher ausschließlich deren finanzielle Angelegenheiten, ohne Auswirkungen auf das Vermögen Dritter. Sofern die Angehörigen des Schuldners keine Verträge mit den Gläubigern geschlossen haben und keine Bürgschaft vorliegt, müssen sie daher nicht für den Schaden des Schuldners aufkommen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Gemeinsame Vermögenswerte in der Privatinsolvenz
Bis zur Eröffnung des Insolvenzantrages können Gläubiger mahnen und pfänden. Achten Sie als Betroffener auf getrennte Konten und klar ersichtliche Eigentumsverhältnisse. Selbst wenn es gemeinsame Vermögenswerte gibt, werden diese nur selten gepfändet. Der Gläubiger muss nachweisen, dass Sie als Schuldner den überwiegenden Anteil daran besitzen. Gelingt dieser Nachweis, ist eine Pfändung zur Begleichung der Schulden möglich.
Verfahrenskosten trägt der Ehepartner mit
In einem Insolvenzverfahren kann auch Ihr nicht beteiligter Ehepartner betroffen sein, wenn es um die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens geht. Falls das Einkommen über der Pfändungsgrenze liegt, verpflichtet das Insolvenzgericht Ehegatten regelmäßig dazu, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Sofern kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, haftet der Partner nicht für die Schulden.
Gemeinsame Steuererklärung während der Privatinsolvenz
Im Rahmen der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer haftet der Ehepartner mit. Kommt es zu einer Privatinsolvenz, kann das Finanzamt auch gegen den Ehepartner vorgehen, der für die Steuerschuld in Haftung genommen wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.
Haftbarkeit weiterer Angehöriger bei Schulden und Privatinsolvenz
Bei weiteren Angehörigen, wie Ihren Kindern, Eltern oder Großeltern gilt: sofern keine Verträge oder Bürgschaften vorliegen, müssen Sie die Schulden nicht begleichen. Insolvenzverfahren sind rechtlich hochreguliert und beinhalten strenge Vorschriften zur Verhinderung von Vermögensverlagerungen, die darauf abzielen, Gläubiger zu benachteiligen. Es ist daher zu beachten, dass Vermögenswerte, die kurz vor der Insolvenz verschoben wurden, zurückgefordert werden können.
Das Kindergeld für eigene Kinder ist nicht pfändbar. Es darf daher von Gläubigern nicht zur Begleichung von Schulden oder zur Erfüllung anderer finanzieller Verpflichtungen eingezogen werden.
Todesfall während Privatinsolvenz – so geht es weiter
Sofern der Schuldner im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens verstirbt, treten die Erben automatisch an seine Stelle. Es besteht die Möglichkeit, das Privatinsolvenzverfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren umzuwandeln. Dieses dient dem Schutz der Erben und ihres Privatvermögens, denn die Nachlassinsolvenz bewirkt, dass die Nachlassverbindlichkeiten ausschließlich aus dem Nachlass befriedigt werden. Selbst wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen, ist das Vermögen der Erben somit vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und bleibt unangetastet.
- gesetze-im-internet.de: "Insolvenzordnung (InsO): § 138 Nahestehende Personen" (Stand: 10.10.2023)
- gesetze-im-internet.de:" Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1967 Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten" (Stand: 10.10.2023)
- anwalt-kg.de: "Wird bei der Insolvenz auch das Einkommen und Vermögen meines Ehepartners gepfändet?" (Stand: 10.10.2023)
- finanztip.de: "Dann lohnt es sich, ein Erbe auszuschlagen" (Stand: 06.04.2023)
- ahs-kanzlei.de: "Ehegatten im Insolvenzverfahren" (Stand: 10.10.2023)
- Eigene Recherche