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75 Jahre Grundgesetz: Diese Artikel gelten für alle Ewigkeit


Deutsches Grundgesetz
Diese Regeln kann niemand jemals ändern

Von t-online
13.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0161092459Vergrößern des BildesNonnen in Köln: Die Religionsfreiheit ist ein unveränderlicher Artikel im Grundgesetz. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Das Grundgesetz ist kein statisches Dokument. Immer wieder werden Artikel angepasst. Es gibt jedoch auch Bestimmungen, die für alle Ewigkeit gelten.

Das deutsche Grundgesetz ist nicht nur ein rechtliches Dokument, sondern ein Grundpfeiler unserer Demokratie und Rechtsordnung. In ihm sind die grundlegenden Prinzipien und Werte verankert, die unser Zusammenleben als Gesellschaft definieren. Um gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden, wird es stetig neu interpretiert und angepasst. Es gibt jedoch unveränderliche Artikel, die für alle Ewigkeit gelten.

Ein Blick auf das Grundgesetz offenbart eine Reihe von Paragrafen, die als unantastbare Grundprinzipien gelten und die Kernwerte unserer Gesellschaft widerspiegeln. Festgehalten ist die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79, Absatz 3. Dort heißt es: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."

Video | Die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes
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Quelle: t-online

Machtmissbrauch verhindern

In Artikel 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Diese grundlegende Aussage unterstreicht die unveräußerlichen Rechte jedes Einzelnen, unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialer Stellung. Artikel 1 ist das Fundament unseres Rechtssystems und deshalb unveränderlich.

Ein weiterer "ewiger" Paragraf ist Artikel 20, der die Grundsätze unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit festlegt. Hier wird die Gewaltenteilung betont, die die Macht des Staates auf verschiedene Institutionen verteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit und Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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Auch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 selbst darf nicht geändert werden. Dies dient dem Schutz der unveräußerlichen Grundwerte unserer Gesellschaft vor kurzfristigen politischen Interessen.

Ewigkeitsklausel wahrt Würde, Freiheit und Rechtsstaat

Neben den explizit genannten Paragrafen gibt es weitere Bestimmungen im Grundgesetz, die als unveränderliche Grundprinzipien gelten und die essenziellen Werte unserer Gesellschaft widerspiegeln. Dazu gehören beispielsweise Artikel 4, der die Religionsfreiheit garantiert, sowie Artikel 5, der die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit schützt.

Die unveränderlichen Paragrafen im Grundgesetz verdeutlichen die unumstößlichen Grundprinzipien unserer Demokratie und Rechtsordnung. Sie bilden das Fundament unserer Gesellschaft und garantieren die Wahrung der Menschenwürde, die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
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