Steuererklärung Diese Bescheinigung ist für Rentner nicht mehr nötig
Viele Rentner fragen bei der Deutschen Rentenversicherung nach einem bestimmten Dokument für ihre Steuererklärung. Diese Mühe könnten sie sich sparen.
Auch viele Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuern zu erklären. Doch dabei sind sie offenbar etwas übereifrig: Wie t-online von der Deutschen Rentenversicherung Bund erfuhr, erhalten die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am Servicetelefon regelmäßig Anrufe von Rentnern, die eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente fordern. Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung inzwischen aber gar nicht mehr nötig, da alle Daten dem Finanzamt vorliegen.
Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare einzutragen, da die Rentenversicherung diese bereits automatisch übermittelt hat. "Lediglich wer sich mithilfe der Steuerprogramme vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten", sagte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Bescheinigung für die Steuer erst im Folgejahr
Langes Warten am Telefon sei dafür nicht mehr nötig. Die kostenlose Bescheinigung, offiziell "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung" genannt, können Rentner über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung kann immer erst in dem Jahr ausgestellt werden, das auf das Jahr folgt, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen.
Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren dann automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Beim ersten Mal müssen Sie sie unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer unter www.eservice-drv.de beantragen. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, müssen Sie die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben.
Muss jeder Rentner Steuern zahlen?
Rentner müssen grundsätzlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2023 lag der Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für Verheiratete. Im Vorjahr waren es 9.984 Euro beziehungsweise 19.968 Euro. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen von Ihrer Bruttorente unterscheidet.
Gut zu wissen
Weitere Informationen zum Thema Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Sie können sie kostenfrei auf der Homepage der Rentenversicherung herunterladen.
- Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung