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Restaurant-Gesetz: Viele Gaststätten ignorieren den Apfelsaft-Paragrafen


Der Apfelsaft-Paragraf
Die meisten Gaststätten ignorieren dieses Gesetz

Von t-online, trf

24.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0445231078Vergrößern des BildesGetränke im Restaurant: Bier darf laut Gesetz nicht das günstigste Getränk auf der Karte sein. (Quelle: IMAGO/imago)

Wasser, Säfte und Co. kosten im Restaurant manchmal mehr als ein Bier. Wussten Sie, dass das in Deutschland eigentlich verboten ist?

Gaststätten in Deutschland müssen sich an viele Regelungen des Gaststättengesetzes (GastG) halten. Eine davon betrifft die Bepreisung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken und dient der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch. Man nennt sie auch den Apfelsaft-Paragrafen.

Was ist die Bedeutung dahinter? In der Gastronomie sind die Getränkeeinnahmen für den Betrieb wirtschaftlich von großer Bedeutung. Mit dem sogenannten Apfelsaft-Paragrafen gibt der Gesetzgeber den Gaststätten einige Einschränkungen vor. So wird im Paragrafen 6 des GastG vorgeschrieben, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk auf der Karte nicht teurer angeboten werden darf als der günstigste alkoholische Drink. Anders formuliert: Bier darf nicht das günstigste Getränk auf der Karte sein.

Damit soll verhindert werden, dass Gäste sich für ein alkoholisches Getränk entscheiden, nur weil es am wenigsten kostet. Auch wenn diese Regelung bereits seit 2001 gilt, halten sich viele Restaurants immer noch nicht daran. Dabei dient sie insbesondere dem Schutz von Jugendlichen.

Darum der Name "Apfelsaft-Paragraf"

Doch der Kostenpunkt ist nicht die einzige Beschränkung. Um eine Umgehung dieser Regelung zu verhindern, sind die Gaststätten verpflichtet, ein attraktives und dem üblichen Nachfrageverhalten angepasstes alkoholfreies Getränk anzubieten. Heißgetränke wie Tee oder Kaffee gelten dabei nicht als Alternative, ein Glas kalter Apfelsaft hingegen schon. Daher rührt auch der umgangssprachliche Name "Apfelsaft-Paragraf".

Auch die Menge darf Gäste nicht abschrecken. Ein Liter Cola darf beispielsweise nicht als einziges alkoholfreies Getränk zum gleichen Preis wie ein Bier angeboten werden. Auch wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis in diesem Fall überzeugt, würden sich Gäste in den meisten Fällen nicht einen ganzen Liter des koffeinhaltigen Getränks bestellen wollen.

Verwendete Quellen
  • chip.de: "Jede Gaststätte muss sich an den Apfelsaftparagrafen halten"
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