Immobilienfinanzierung Grundschuldbestellung beim Hauskauf: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Bei einer Immobilienfinanzierung verlangt die Bank eine Grundschuld als Sicherheit. Diese beauftragen Sie durch die Grundschuldbestellung.
Bei der Finanzierung von Immobilien ist die Grundschuld ein zentrales Element. Sie ist als Grundpfandrecht in den § 1191 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. Banken fordern in der Regel für die Kreditvergabe die Eintragung einer Grundschuld als Sicherheit. Wenn Sie eine Grundschuld bestellen möchten, müssen Sie das über einen Notar abwickeln.
Grundschuldbestellung: Rechtliche Hintergründe und Auswirkungen
Mit einer Grundschuld hat die Bank nach § 1147 BGB das Recht, die Forderungen gegen Sie durch Zwangsvollstreckung der Immobilie geltend zu machen. Damit stellen Sie Ihrer Bank die Absicherung für Ihre Immobilienfinanzierung zur Verfügung. Diese weitgehenden Rechte sind die Grundlage für einen, im Vergleich zu anderen Krediten, günstigen Zinssatz.
Ablauf der Grundschuldbestellung
Kalkulieren Sie für den gesamten Ablauf der Grundschuldbestellung einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen ein. Ihr Notar nennt Ihnen in diesem Zusammenhang einen realistischen Termin für die Kaufpreiszahlung. Denn solange der Bank die im Darlehensvertrag vereinbarte Sicherheit nicht tatsächlich zur Verfügung steht, wird sie die Darlehensmittel nicht auszahlen.
So läuft eine Grundschuldbestellung ab:
- Formular zur Grundschuldbestellung an Notar senden: Das Formular erhalten Sie von Ihrer Bank. Dort sind alle wesentlichen Angaben wie die Grundschuldsumme und der Zweck enthalten. Die sogenannte Zweckerklärung beschreibt, welche Forderungen mit dieser Grundschuld abgedeckt werden. Leiten Sie das Grundschuldbestellungsformular umgehend an Ihren Notar weiter, damit dieser mit den notwendigen Arbeiten beginnt.
- Beurkundungstermin beim Notar: In der Regel vereinbaren Sie den Beurkundungstermin für die Grundschuldbestellung unmittelbar nach dem Termin zur notariellen Kaufvertragsunterzeichnung. Sie unterschreiben nach dem Kaufvertrag die vom Notar erstellte Grundschuldbestellungsurkunde.
- Notar reicht Grundschuldbestellungsurkunde beim Grundbuchamt ein: Ihr Notar veranlasst die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch Ihrer Immobilie. Nach drei bis sechs Wochen trifft die Bestätigung über den Eintrag beim Notar ein.
- Bank erhält eine Abschrift der Grundschuldbestellungsurkunde: Ihr Notar schickt neben der Grundschuldbestellungsurkunde einen aktuellen Grundbuchauszug an Ihr Finanzierungsinstitut. Die vereinbarte Sicherheit ist nun hinterlegt und Ihr Finanzierungsinstitut zahlt die Darlehensmittel aus.
Durchschnittliche Kosten
Rechnen Sie für die Beantragung und den Eintrag der Grundschuld mit Kosten von 0,8 bis 1 Prozent der Grundschuld. Grundlage für die Berechnung ist die Gebührenordnung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Beispiel für eine Grundschuldbestellung über 100.000 Euro:
- Vollzug des Geschäfts: 136,50 Euro
- Beurkundungsgebühr: 273,00 Euro
- Betreuungsgebühr: 136,50 Euro
- Auslagen: 30,00 Euro
- Umsatzsteuer (19 Prozent): 109,44 Euro
- Eintragungsgebühr: 273,00 Euro
In diesem Beispiel betragen die Gesamtkosten der Grundschuldbestellung 958,44 Euro.
- anwalt.de: "Grundschuldbestellung: Was Sie wissen und beachten müssen"
- finanztip.de: Wenn die Bank die Hand auf dem Grundstück hat
- Eigene Recherche